Für Zylinder und Laufbuchsen gibt es auch keine Extra-Garantie.....
Den HV-Akku muss man halt gesondert sehen und das machen ja auch alle Hersteller von E-Autos. So etwas ähnliches gab es vorher nicht.
Wenn ich mir eine verlängerte Werksgarantie von insgesamt 5 Jahren "bestelle", werden alle techn. Komponeten, sofern sie nicht mehr korrekt funktionieren, in dieser Zeit ausgetauscht oder repariert.
Ausgenommen davon sind "gewöhnliche" Verschleißteile, wie Bremsen usw., die aber im Rahmen der Gesamtkosten des Autos gewöhnlich keine sehr große Rolle spielen.
Wenn der Motor nach 4,5 Jahren so lädiert ist, dass er ausgetauscht werden muss, wird das gemacht.
Nach dem Austausch hat man dann aber einen vollständig funktionierenden Motor, auch wenn z.B. einige Teile erneut verwendet werden. Das Auto hat die gleiche Reichweite, die gleiche Fahrleistung usw.
Gibt nicht wenige, die eher froh sind, wenn sie ein älteres Auto gebraucht kaufen, wo der Motor schon einmal durch einen Vertragshändler im Rahmen der Garantie instand gesetzt wurde.
Die HV-Batterie ist von der Werksgarantie genau so ausgenommen, wie die 12V-Batterie.
Dadurch, dass dem Kunden bekannt ist/war, dass die (und auch eine Reparatur) halt sehr teuer ist und sie definitiv kontinuierlich, wie jede Batterie....,schlechter wird, musste man sich eine spezielle Garantie einfallen lassen.
So, wie man es bei der kleinen 12V-Starterbatterie handhaben würde (außerhalb der Gewährleistung kaum eine Chance auf kostenlose Hilfe), konnte man es bei der hochpreisigen Antriebsbatterie nicht machen. Ansonsten dürfte der Verkauf von E-Autos deutlich schleppender verlaufen....
Herausgekommen sind dann 160tkm oder 8 Jahre inkl. der m.E. unsäglichen lediglich 70% garantierter Kapazität.
Oder übersetzt:
Der Hersteller findet etwas über 70% der ursprünglichen Kapazität und Reichweite noch völlig ok.....solange die Kapazität auch nur etwas darüber liegt, kann man außerhalb der Gewährleistung, nicht drauf zählen, dass einem geholfen wird.
D.h., wenn man z.B. unterstellt (auch wenn die Wahrscheinlichkeit recht gering ist, wie ganz sicher gleich eingewendet wird) nach 4,5 Jahren einen Defekt in der Batterie hat (es muss sich ja nicht nur immer um quasi vorausberechenbare Degradation handeln), wird der Hersteller die Batterie so herrichten, dass ihr Zustand dem normalen Verschleiß nach 4,5 Jahren und den gefahrenen Kilometern entspricht.
Z.B., eine reine Schätzung meinerseits, auf 80% der ursprünglichen Kapazität.
Wie das genau gehandhabt wird (welche angesetzte Ursprungskapazität? Welche unterstellte "normale" Abnutzung?), weiß man nicht....das legt der Hersteller dann schon für sich fest..., denn der Hersteller sitzt am längeren Hebel und gibt bis jetzt kaum diesbezügliche Infos an die Kunden.
Das ist der Unterschied zu dem Zustand der Komponenten, die im Rahmen der Werksgarantie nach 4,5 Jahren repariert werden.
Auch wenn es der VW-Konzern schwer hat.....und wir ihn gemeinsam schützen müssen, damit wir unsere bestellten Kisten überhaupt noch geliefert bekommen.
Etwas mehr Tranparenz bei den Eckwerten der Batterien und eine deutlich großzügigere Regelung der Batteriegarantie, wie es z.B. Toyota mit zugesicherten 90% Kapazität macht, würden, da die Batterien ja, wie wir immer wieder lesen müssen, so gut sind (da kommt dann der 400000km-Tesla ins Spiel), nicht schaden.