Beiträge von enopol

    Ich betrachte für meine Garantieverlängerungen 2 Jahre 90.000km als Nachweis die Bestellung und die Anschließende Berechnung der Leasingrate dieser Option. Bei mir ist sie Bestandteil des Leasingvertrags wie die anderen Optionen, die ich bestellt habe.


    Ich mache mir da derzeit keine Gedanken drüber. :)

    Prinzipiell sehe ich es genau so.

    Wenn ich aber im Ausland einen Garantiefall haben sollte, der zudem umgehend erledigt werden muss, möchte ich mit der dortigen Vertragswerkstatt keine Diskussionen darüber führen, ob das, was in meiner Fz-Bestellung oder meinem Leasingvertrag bezüglich verlängerter Garantie steht, für die verbindlich ist oder nicht.


    Da wäre es halt sehr hilfreich, wenn die Skoda-Vertragswerkstatt sich schlichtweg meinen Skoda-Komplettnachweis ausdrucken und in Landessprache nachlesen kann.


    Alternativ, wenn es keine "echte" verlängerte Herstellergarantie sein sollte, wäre ein Skoda-Versicherungsschein/nachweis ganz gut.


    Ich denke, dass man das für eine Bestellposition in Höhe von rund 1000€ erwarten kann.

    Die haben nen.. Knall.....

    meine urprüngliche, verlängerte Herstellergarantie für insgesamt 5 Jahren und 100000km hat beim Enyaq einmalig knapp 1000€ gekostet.

    (Der selbe Umfang hatte 2017 beim Yeti ( wegen EU-Import) noch einmalig 83€ gekostet.....)


    Wahrscheinlich macht Skoda keine Verlängerung der "echten" Werksgarantie mehr und es gibt daher nur noch Garantieangebote des Skoda-Versicherungsdienstes.


    Da bei meinem Enyaq in der PR-Nummern-Liste keine Garantieverlängerung auf geführt ist, habe ich um eine Bestätigung meiner bestellten und bezahlten Garantieverlängerung bei der Übergabe gebeten.


    Wenn es eine echte Herstellergarantie-Verlängerung ist, gibt es im "Komplettnachweis" von Skoda (so ist es jedenfalls beim Yeti der Fall), den die Werkstatt ausdrucken kann und in dem z.b. ab der Übergabeinspektion, sämtliche Wartungen eingetragen sind, einen Punkt "Anschlussgarantie" bei dem das Vertragsende mit Datum und Kilometerleistung aufgeführt ist.


    Das ist m.E. quasi der einzige offizielle Nachweis, dass es sich um eine "echte" Herstellergarantie handelt.


    Wenn es eine Versicherungsleistung ist, wird es für diese leistung einen gesonderten Versicherungsvertrag geben müssen und das, so vermute ich, ist ab Herbst 2022 der Fall.

    Wo liegt denn jetzt die Schwierigkeit, zum Auto zu gehen, die Motorhaube zu öffnen, eine Messgerät an die Batterie zu klemmen und dann die Vorklimatisierung einfach mal zu starten und zu schauen, ob da geladen wird oder nicht?

    Eventuell daran, dass ich das Auto noch nicht habe....

    Sobald die Traktionsbatterie eingeschaltet wird, ist auch der Converter aktiv und lädt die 12-V-Batterie. Das HV-System ist ja nicht in verschiedene Bereiche unterteilt, die je nach Betriebszustand separat hin- und hergeschaltet werden. Ist der Traktionsakku zugeschaltet, sind alle am HV-System beteiligten Kreise unter Spannung.

    Die Frage wäre dann im Falle einer längeren Standzeit immer noch:

    Wird die HV-Batterie für diesen einen Zweck (verhindern, dass sich die 12V-Batterie bei längerer Standzeit stärker entlädt) denn automatisch eingeschaltet?


    Ansonsten ist der A19 Batterielader-12V ja nicht einfach "aktiv", wenn lediglich dessen Betriebsspannung (also HV) anliegt.


    Dieses Gerät ist am Datenbus angeschlossen und wird bedarfsgerecht angesteuert.

    Die große PTC-Heizung heizt ja auch nicht einfach munter drauf los, wenn HV-Betriebsspannung anliegt, sondern wird vom Heizungssteuergerät bedarfsgerecht angesteuert.

    Die zugeschaltete HV-Batterie ist lediglich die Voraussetzung dafür, dass die Geräte, die von ihr versorgt werden, aktiv werden können.


    Wenn es einfach nur ein stumpfes Ladegerät wäre, könnte man sich zudem dessen exakte Überwachung mit dem Steuergerät für Batterieerkennung J367 (das gleiche, wie bei den Verbrennern) sparen.

    enopol dann hab ich deine erste Frage etwas falsch verstanden.

    Wenn die 12V- Verbraucher auch an die Vorklimatisierung über die Lüftung (und damit das HV-System) geknüpft ist, dann sollte die Starterbatterie immer entlastet sein, egal wie die genannten Komforterbraucher genutzt werden.

    Als Warnmeldung gibt es laut BA z.b.:

    Zitat

    Ladezustand der 12-Volt-Fahrzeugbatterie nicht ausreichend

    Wie sollte das möglich sein, sofern die 12V-Batterie intakt (für eine defekt 12V-Batterie gibt es eine spezielle Warnmeldung) und die HV-Batterie ausreichend geladen ist?

    Wenn die Starterbatterie immer durch die HV-Batterie entlastet sein würde, bräuchte man selbst bei längerer Standzeit keine Befürchtungen haben, eventuell Starthilfe in Anspruch nehmen müssen.

    (die ebenfalls in der BA beschrieben wird....)


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    Die andere Sache ist halt die, wenn wirklich relativ leistungsstarke 12V-Verbraucher (vor allem bei Zündung aus) aktiv sind, wie die 12V-Batterie dann konkret gestützt wird.


    Wenn beides nicht so "richtig" klappt, wird die 12V-Batterie nicht so wirklich alt....oder gibt es da auch 8 Jahre Garantie?

    Danke für den Link, ich habe mir die Testreihe angeschaut.

    Interessant sind letztendlich (fast) nur die Werte der 12V-Batterie.

    Die Veränderung bei der HV-Batterie ist so gering, dass die vermutlich auch ohne die extra Zusatzlast der Box von gerade mal rund 30W zustande kommen können.


    Eindeutig ist:

    Die 12V-Batterie wird in der Phase, wo das Fz ohne Zündung ist, nahezu nicht geladen.

    Die Spannung der 12V-Batterie wird ja direkt an der Batterie durch das Steuergerät J345 gemessen und diese ist in der Phase ständig bei 12,2V und und darunter.

    Die Belastung durch diese kleine Kühlbox ist zudem nur sehr gering (unter 3A).


    Wenn zumindest eine Unterstützung der 12V-Batterie durch die HV-Batterie stattfinden sollte, müssten minimal die ganze Zeit über 12,5V über das Steuergerät zu messen sein.

    Von "Nachladen" kann man erst dann sprechen, wenn minimal 13V zu messen sind und für "richtiges" Nachladen sollten es über 14V sein.


    Es geht ja auch um den Zustand der 12V-Batterie auf Dauer und da wäre es schon angebracht, die Bleibatterie zwischendurch schlichtweg "richtig voll" zu laden.

    Die 12,7V, die zum Schluss zu sehen sind, bewirken das nicht mal annähernd.

    Das ist vermutlich auch der Grund, weswegen man jetzt EFB-Batterien (anstatt simpler Starterbatterien, wie vorher) verwendet. AGM-Batterien wären für eine derartige Ladestrategie allerding deutlich besser, nur halt ein paar € pro Stück teurer......


    Interessant wäre, bezüglich der Batterieladung bei Vorklimatisierung, eine reine Spannungsüberwachung der 12V-Batterie.

    Bleibt nur zu hoffen, dass eine wirksame Unterstützung der 12V-Batterie bei der dann möglichen Belastung von über 60A durch die kleinen Heizungen, umgehend statt findet.

    Noch mal ganz konkret:

    Wird die 12V-Batterie bei der Vorklimatisierung, also "Zündung aus", unterstützt bzw. geladen?

    Hast du das mal überprüft?


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    Es gibt ja beim Enyaq (MEB) definitiv das Problem, dass man bei leerer 12V-Batterie "Starthilfe" benötigt. Das steht zudem in der BA.

    Von daher wundert es mich schon, dass das Fz-interne Ladegerät in solchen Fällen die 12V-Batterie nicht rechtzeitig automatisch nach lädt.

    Noch mal zur Unterscheidung:

    Dass die Traktionsbatterie für die Vorklimatisierung eingeschaltet werden muss (was man hören kann), ist völlig klar, da der PTC-Heizer für Erwärmung des Innenraums (ZX17) max. 6kW Heizleistung aufweist und daher Hochvoltspannung benötigt.


    Die restlichen, kleineren Heizungen (Sitzheizung, Lenkradheizung, Heckscheibenheizung und eben auch die Frontscheibenheizung) funktionieren aber nicht direkt mit Hochvolt, sondern, ganz konventionell, mit 12V.

    Die Leistungsaufnahme all dieser kleinen 12V-Heizungen schätze ich zusammen durchaus auf 0,8kW und das wäre, allein für diese kleine 12V-Batterie, eine erhebliche Belastung.


    Alles, was mit 12V funktioniert ist daher letztendlich an die relativ kleine 12V-Batterie angeschlossen und somit muss diese im Zweifel für den Strom sorgen, den all diese kleineren Heizungen benötigen.


    Die 12V-Batterie wird über das Ladegerät (A19) unterstützt. Dieses Ladegerät wird von der Hochvoltbatterie versorgt und gibt am Ausgang halt eine Spannung im Bereich von ca 13-14,X V ab.

    Dieses Gerät kann bis zu 3kW Leistung abgeben.


    Das Ladegerät ist, soweit ich es verstanden habe, bei "Zündung aus" normalerweise nicht eingeschaltet.


    Die Frage, die ich mir stelle ist daher:

    Wird das Ladegerät bei Vorklimatisierung, trotz "Zündung aus", automatisch eingeschaltet, um die 12V-Batterie zu unterstützen?

    (Das kann man vermutlich nicht hören...)


    (und die Zusatzfrage in diesem Zusammenhang ---an Skoda---wäre dann halt:

    Warum wird die 12V-Batterie bei längerer Standzeit des Fz und gut gefüllten HV-Akkus nicht automatisch nach geladen, wenn deren Ladezustand zu weit sinkt?)

    wenn man den Träger lange genug montiert und häufig schwerer beladen hat, wird sich automatisch etwas Dreck/Staub am Rand zwischen der Auflagefläche und Lack festsetzten.

    Die Gefahr, dass es dadurch in diesem Randbereich zu kleinen Kratzern kommt, ist zwar nicht so groß, wie bei Heckträgern, die ja ebenfalls auf lackierten Flächen geklemmt werden, da im Heckbereich erheblich mehr Dreck hoch gewirbelt wird, aber vorhanden ist sie definitiv.