ich bin ehrenamtlicher Selbstfahrer... ![]()
und befördere andere
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was gibt es da zu lachen?
...mein Bekannter ist mit seiner Mercesdes C Klasse(Firmen Leasing ) im September abends im Wald abgeflogen(kurvige Strecke)
Es war trocken wenig Laub(war noch September) aber kühl(Temperatur so 4Grad laut Auto).
Seine Vollkasko(Mercedes Leasingbaustein) weigert sich zu zahlen, Begründung : für die Situation falsche Bereifung(unter 7 Grad wären Winterreifen besser gewesen) ... man streitet sich aktuell noch in seiner Firma gibt es keine Sommereifen mehr auf den Dienstwagen, sondern nur noch GJR
Es kann selbst im Juli Nächte geben wo die Temperaturen deutlich einstellig werden und in der Übergangszeit besteht die Gefahr immer...
In der STVZO, welche ja die Winterreifenpflicht in D vorschreibt, gibt es m.E. keinen Hinweis darauf, dass die Temperatur allein ausschlaggebend ist und es wird die Temperatur auch nicht erwähnt.
da gibt es nur:
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte
Jede Versicherung kann natürlich Versicherungsbedingungen haben, die da noch eins "draufsetzen".
Normal sollte es bei 4 Grad und das auch noch im September, also im Sommerhalbjahr, keine Schwierigkeiten wegen SR geben.
Im September wären dann wohl morgens oftmals tausende von Fz ohne Versicherungsschutz.
Es gibt übrigens auch keine gesetzliche Vorschrift in D, dass man Winterreifen nur bis 4mm Profiltiefe einsetzen darf.
Auch bei Winterreifen gelten die 1,6mm.
ich fahre ehrenamtlich einen 8Zylinder-Diesel mit 220L Hubraum.....
Da ist doch grad was in Arbeit, wenn ich mich nicht täusche...
Da BEV schwerer sind, möchte man wohl die Grenze von 3,5 auf 4,2 Tonnen zGg erhöhen, um dem Rechnung zu tragen. 🤔
Gibt es dazu irgend etwas zum nachlesen?
Das wäre aus meiner Sicht ziemlich verwunderlich, dass man in relativ kurzer Zeit nachdem das Problem (überschwere E-Autos) aufgetaucht war, die Führerscheinregelung (auch nachträglich?) ändert.
Solange ernsthaftes Wohnwagenziehen mit E-Auto, aufgrund der dann sehr eingeschränkten Reichweite, eher etwas für Freaks ist, sehe ich den Bedarf nicht so sehr und den B96 kann man ja ohne Prüfung machen.
ok, das wundert mich wirklich.
dann bringt mir ein ablasten eines anhänger rein theoretisch nichts (solange ich diesen mit meinem Führerschein fahren kann) außer Geld aus dem Fenster werfen?
Du musst halt mindestens die B96 Erweiterung haben, zumindest, sofern der Enyaq nicht mehr als 2750kg zul GG haben sollte.
ich gehe mal fest davon aus, dass die Reifen der anderen Hersteller des von mir zitierten Tests zwischenzeitlich ebenfalls nicht schlechter geworden sind und nicht "zurück" entwickelt wurden.....
Die E-Auto-Eignung wird ja hauptsächlich am Rollwiderstand festgemacht. Wenn der Conti in dieser Größe schon vor 4 Jahren mit erheblichem Abstand der beste GJR inkl. eines SR war, kann ich mir nicht vorstellen, dass der bei einem aktuellen Test dieser Größe, relativ schlecht abschneiden würde. Das betrifft prinzipiell auch die Lautstärke.
Für dich noch mal kurz zusammen gefasst:
1. Ich möchte den GJR (jetzt) nur noch zwischen O und O fahren und daher spielt die Lautstärke keine so entscheidende Rolle.
2. Wenn ich anstatt eines GJR einen WR wählen würde, wäre die Geschichte mit der Lautstärke nicht anders.
3. Label (und damit Herstellerversprechungen) haben nicht immer etwas zu sagen.....Vredestein schien in dem Test dafür ein "gutes" Beispiel zu sein.
Anders sieht es aus, wenn du auf der AB 100km/h fahren willst, dann muss der Anhänger dafür zugelassen sein und das errechnete Massenverhältnis, das ahängig ist von der technischen Ausrüstung des Anhängers, (0,3 1,1 oder 1,2) passt.
Da kann ein Ablasten sinnvoll sein
Der Fall tritt bei einem Enyaq, dank seines sehr großen Leergewichts eher selten auf......
Der Anhänger muss lediglich für die 9.AVO der STVO zugelassen sein und dann stimmt das in der Regel schon....
Wenn man "normale" gebremste Transportanhänger nimmt (also keine Wohnwagen), wäre bei Faktor 1,2 Schluss.
D.h., dass der Anhänger ein zul Gesamtgewicht von über 2500kg haben darf (vorausgesetzt, dass das Leergewicht des Enyaqs mindestens 2084kg beträgt).
Um den Faktor 1,2 (anstatt 1,1) nutzen zu können, ohne dass der Anhänger eine eigene Antischlingereinrichtung hat, muss man vermutlich aber erst einmal dafür sorgen, dass die gute Fa. Skoda eine Bescheinigung für die Zulassungstelle hergibt, mit der das sogenannte Anhänger-ESP in die Papiere des Enyaq unter Bemerkungen eingetragen wird.
Selbst einen ungebremsten, für 100km/h zugelassen Anhänger, darf man mit dem schweren Enyaq mit bis zu ca 620kg zul GG mit 100km/h ziehen, wenn das Enyaq-Leergewicht z.b. bei 2083kg liegt. Bei den Allrad-Enyaqs reden wird dann immer schon von ca 700kg zul GG des ungebremsten Anhängers.
Zum Vergleich:
ein mittlerer Skoda Octavia darf ungebremste Anhänger mit gerade mal gut 400kg zul GG in D mit 100km/h ziehen.
Alles anzeigenhabe das Bild gerade auf www.bussgeldkatalog.de gefunden.
Lese ich das auf dem Bild Abschnitt 3 richtig?
Wenn der Enyaq bei 8% 1400 Anhängerlast haben sollte, ich einen Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse von 1500kg besitze dürfte ich diesen mit dem Enyaq fahren (bei max 8% Steigerung) ,
müsste jedoch nur beachten, dass ich den Anhänger inkl. Leergewicht nicht über 1400kg belade???
Ich müsste diesen nicht ablasten lassen?
Oder habe ich gerade einen Denkfehler?
dann hast du das m.E. nicht so ganz verstanden.....
Wenn der Anhänger 1500kg zul Gesamtgewicht hat (den darfst du grundsätzlich ziehen) und deine Fz 1400kg zul Anhängelast (bis 8%), dann kannst du das reale Gesamtgewicht des Anhängers auf maximal 1400kg plus realer Stützlast bringen.
Wenn dein Fz eine maximal zul Stützlast von 75kg hat und diese 75kg real auch ausgenutzt werden (musst du messen), darf das reale Gesamtgewicht deines Anhängers in dem Fall maximal 1475kg betragen.
Für die Anhängelast des Fz zählen immer reale Werte des Anhängers und, bis 3,5T, nicht dessen maximal zulässige Werte.
Mir ging es nur um die Frage, wo die Heiz-Energie her kommt und eben um die Feststellung, dass ein BEV die gesamte Fahrt über, sämtliche Heizleistung durch die Batterie zur Verfügung stellen muss.
Beim Benziner ist das letztendlich genau so, nur sind die Verhältnisse bezüglich des Heizens dort erheblich günstiger.
Daran gibt es nun mal nichts zu rütteln.
Ob das eine merkliche Auswirkung auf die Reichweite hat oder nicht, hängt beim BEV davon ab, in welcher Weise man die Heizung nutzt.
Wenn man schon in Erwägung zieht, die ganze Fahrt mit Sitzheizung und Lenkradheizung zu absolvieren, wirkt das nicht gerade so, dass man die eigentliche Innenraumheizung normal nutzen will.
Allein auf diese Idee würde ein Verbrennerfahrer halt nicht kommen und dass BEV-Fahrer auf eine solche Idee kommen, wird seinen Grund haben.....
Ich selbst habe überhaupt keine Reichweitenangst wegen der Benutzung der Heizung im Enyaq. Trotzdem werde ich wahrscheinlich nicht allzu leichtfertig, eine höhere Solltemperatur wählen.....Lenkradheizung und Sitzheizung werden bei mir auch im BEV nur zu Anfang der Fahrt genutzt und dafür sind diese beiden Dinge auch eigentlich gedacht.
Das hängt aber hauptsächlich mit den Bedingungen zusammen, die ich habe:
Ich fahre im Winter i.d.R. keine längeren Strecken.
Zudem habe ich mir ganz bewusst quasi die größte Batterie inkl. WP und beheizter Frontscheibe bestellt.
Man steht bei vereister Frontscheibe halt nicht immer an einem Lader.....
Wenn ich auch mal längere Strecken im Winter fahren würde, mir einen iV50, ohne WP und beheizte Frontscheibe gekauft hätte, würde das schon anders aussehen.