Mag sein, ist beim ID.3 nicht anders 🤔
Der ID.3 ist mit der MEB-Basis baulich etwas mehr "Kante" genäht, als ID.4 oder Enyaq.
Dessen Zuladung war nicht so besonders und anfänglich gab es vom ID.3 daher Ausführungen mit max. nur 4 Sitzplätzen.
Der ID.3 hat dadurch natürlich auch ein deutlich geringeres zul Gesamtgewicht als ID.4 und Enyaq.
Das "Mindergewicht" des ID.3 kann man daher prinzipiell der Anhängelast zuschlagen, ohne dass die Dauerleistungsbegrenzung des Antriebs mehr in Anspruch genommen wird, als bei den größeren MEB.
Falls die AHK beim ID.3 auch für Anhängerbetrieb ausreichend stabil befestigt werden kann und man eine Anhängelast zugelassen bekommt, kann es daher immer noch sein, dass z.b. das zul. Zug-Gesamtgewicht (welches ja auch noch zugelassen werden muss) so bemessen wird, dass die Fz-Zuladung bei voller Ausnutzung der Anhängelast eingeschränkt wird. Ähnlich wie bei meinem iV80, wenn 1200kg an der Kupplung hängen.
Dass es sogar eine erhöhte hintere Achslast bei Anhängerbetireb gibt, wie z.b. bei meinem iV80, kann ich mir beim ID.3 jedenfalls nicht vorstellen.
Ob es beim ID.3 eine Anhängererkennung gibt., weiß ich nicht.
Notwendig wäre sie nicht unbedingt, da werkseitig nur Zubehör mit der AHK transportiert werden darf. In jedem Fall wäre beim werkseitigen ID.3 Anhänger-ESP nicht notwendig, was bei allen MEB mit werkseitiger Anhängelast Standard ist.
Ähnlich Lade- und Dauerplus für die AHK: Werkseitig nicht notwendig, bei Anhängelast eventuell schon.
Wie gesagt:
Mal sehen was tatsächlich kommt.....die Werksgarantie dürfte dann aber Geschichte sein.