Alles anzeigen"eigentlich"..."sollte"..."nicht ganz klar"..."würde"..."jemand"...
Darauf basierend finde ich es nicht gerechtfertigt zu behaupten, dass es eine Zulassung braucht solch einen Frunk zu nutzen.
Man soll ja auch nicht rufschädigend / geschäftsschädigend gegen Anbieter Behauptungen streuen.
Dafür könnte man ja ebenfalls haftbar gemacht werden.
"Just my 2 cents..."
Grundsätzlich musst du dir bei KFz in D bei Veränderungen am Fz oder bei vom Hersteller nicht vorgesehener Nutzung Gedanken machen, ob das zulässig ist.
Von daher ist es m.E. grundsätzlich nicht gerechtfertigt, zu behaupten, dass es keiner Zulassung bedarf, so einen Nachrüst-frunk zu nutzen.
Der Raum unter der Fronthaube des Enyaq ist vom Hersteller nicht für den Transport von Ladung vorgesehen. Wenn es so wäre, stünde es in der BA.
Bei anderen Herstellern, wo die Autos werkseitig einen Frunk unter der Motorhaube haben, ist das anders, denn dort sind die Frunks Teil der Fz-Zulassung.
Lies dir einfach die AGB von frunk.at aufmerksam durch und versuche zudem eine Aussage des Herstellers zu finden, wo er eindeutig bestätigt, dass Frunk (und Gasfeder) generell, ohne besondere offizielle Dokumente, zulässig sind oder versuche eine ABE oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zu finden.
das wäre doch fair, oder?