Beiträge von enopol

    Meines Wissen und meiner Erfahrung (3 Fahrsicherheits-Trainings mit dem ENYAQ auf jeweils glatten Flächen) wirkt das Ziehen der Parkbremse beim Fahren auf alle 4 Räder des ENYAQ über das ABS-System und nicht nur auf die Hinterräder über die Stellmotoren. Über die Sensoren erkennt der ENYAQ bei Ziehen der Parkbremse, ob der ENYAQ steht oder sich im Rum bewegt und steuert im Falle des Bewegen ähnlich einem Bremsschlag die Steuerventile für eine Notbremsung an allen 4 Rädern an.

    Antworten sind ja leider unerwünscht, weil man zum Thread durchaus passende Themen (da ging es um das Festbacken der hinteren Bremse) nicht weiter ausführen darf.....

    Könnte m.E. auch unter "Defekte-Störungen-Fehler-Meldungen" manchmal nicht schaden, wenn man über einen dieser Punkte etwas intensiver diskutiert.


    Es ging mir nicht um die Notbremsung, bei der z.b. der Beifahrer eingreifen könnte, wenn der Fahrer die Fußbremse nicht mehr betätigen kann (Sicherheitstraining), sondern um eine Notbremsung, wenn die Hydraulik ausgefallen sein sollte.

    Dann sollte man mit der "Handbremse", die ein von der Hydraulik unabhängiges System ist, immer noch das Fz, wenn auch nicht so stark, abbremsen können.

    Das ist dann die sogenannte Hilfsbremsanlage

    Ja die werden wegen der unterschiedlichen Wege der Auslösung/ Nutzung als getrennte Systeme betrachtet. Ist auch bei meinem A2 so. Hydraulisch und per Seilzug, im Enyaq hydraulisch und per Motor

    Darum geht es nicht......

    Es geht hier gerade um Parkbremsen und -sperren.....


    Es geht nicht um die Betriebsbremse und ihr Notfallsystem.


    Der Enyaq hat eine hydraulische Bremse, die aber nicht beim Parken (Zündung aus) zum tragen kommt.

    Wenn die komplett ausfällt, kann man das Fz mit der Notbremsfunktion der hinteren, elektromechanischen Bremse zum halten bringen.


    Die selbe elektromechanische, hintere Bremse, die für eine solche Notbremsung herhalten muss, ist auch die Feststellbremse beim Anhalten/parken und sie hat eben beim MEB die Besonderheit, dass man ihr zusätzlich die Notfunktion beim Parken zugeschrieben hat.


    Beim Parken des MEB gibt es keine weitere weitere/Not-Bremsanlage, als die elektromechanische Hinterradbremse.

    Die Hydraulik springt nicht ein....


    da beide hinteren Radbremsanlagen bei geparktem Fz stromlos sind, kann die einzige doppelte Sicherungsmöglichkeit ausschließlich die E-Bremse des einen Rades sein, wenn die Bremse beim anderen Rad, z.b. durch Seilbruch, versagt.

    Anders geht es m.E. nicht oder es hat sich an den Zulassungsvorschriften etwas geändert, so dass keine Notfallabsicherung mehr notwendig ist.

    Echt jetzt? Ich frage, welche zweite Bremse die (laut Zitat) ausgefallene hintere Feststellbremse ersetzt, und Du sprichst von links und rechts?

    Hmmmm. Ich finde weder Sarkasmus noch Ironie in Deiner Antwort.

    Abgesehen davon, dass das mit rechts und links bereits Freitag thematisiert wurde.....


    Warum nicht.

    VW hat irgendeine Lücke gefunden, dass das links und rechts als unabhängige Parkbremsen gelten.

    Irgendeinen Trick muss es ja geben, denn es sind, so weit ich weiß, zur Parksicherung 2 Systeme notwendig.

    Wenn es darum geht Kosten zu sparen, sind die teilweise wirklich sehr erfindungsreich.....


    dazu kommt:

    Die MEBs legen durch den Lagesenor quasi selbst fest, an welchem Gefälle noch geparkt werden darf und wo nicht. Das kann man ja durchaus so bemessen, dass ein gebremstes Rad ausreicht.

    Doch, taugt er bedingt.


    Irgendwie finde ich es nicht mehr, oder ist es auf dem alten Rechner (defekt) noch abgespeichert. Rechne mal aus wieviel Kilopont nötig sein müssen damit das Untersetzungsgetriebe die Kraft auf den permanenterregten Synchronmotor überträgt damit er beginnt sich zu drehen.


    Daher verzichten die Hersteller auf einen Parksperrenerstatz.

    Sorry, aber das ist Unsinn.....

    bei einem Verbrenner klappt das mit ähnlicher Gesamtübersetzung

    (ein schlichter Golf 7 mit 1,4TSI hat z.b. ca eine Untersetzung von 13,8 im 1.Gang. Der Enyaq Heckantrieb hat fast eine Untersetzung von 13, dafür sind die Räder deutlich größer)

    ab einem etwas größeren Gefälle bereits nicht mehr und dessen Motor-Schleppmoment ist aufgrund von viel mehr Mechanik inkl. 4 Zylindern plus Nebenaggregate deutlich größer.

    Im Enyaq Motor besteht die gesamte Innerei nur aus einer drehbaren Achse (Rotor) mit je einem Wälz-Lager an den beiden Enden...

    Wie viele Fälle sind Dir bekannt, in denen der Betroffene gar nicht mehr vom Fleck gekommen ist?


    Auch von diesem Phänomen bin ich beim Enyaq bisher verschont geblieben. Von meinen früheren Fahrzeugen (und einem meines Vaters) kenne ich es hingegen noch sehr gut...

    Vom Fleck nicht, aber bei meinem Enyaq war es bereits einmal so, dass das rechte Rad das linke, festgebackte Antriebsrad beim Anfahren ein kurzes Stück (50cm) über die Steine geschleift hat, bis es sich mit einem Knall löste.

    Das war im Herbst. da hatte das auto vielleicht 7tkm herunter und war ca 1/2 Jahr alt.

    Erfreulich ist so etwas genaz bestimmt nicht.....


    Mit dem Skoda Yeti hatte ich das auch einmal erlebt. Mehr ist daraus nicht geworden, weil ich den Yeti immer im 1. Gang abgestellt habe.....

    ich bleibe mal sachlich.....vielleicht, weil ich es besser weiß....

    Der kleine Bolzen bzw. die kleine Sperrklinke muss nicht mal annähernd 2,5T aushalten....oder was wolltest du mit dieser Bemerkung erzählen?

    Es gibt nicht viele Leute, die ihren Enyaq zum Parken senkrecht an einem Seil befestigen....und laut Bedeinungsanleitung darf man das wahrscheinlich nicht.....


    Zudem ist das Parksperrenrad in das diese Klinke eingreift nicht direkt mit der Antriebsachse verbunden, sondern lediglich über eine Untersetzung im Getriebe.


    Den Enyaq kannst und darfst du nicht bei jeder beliebigen Steigung parken.

    Wenn es zu steil ist (wobei dazu keine Zahlen angegeben werden), blinkt laut BA die rote Leuchte im Bremshebel und man muss einen "geeigneteren" Parkplatz suchen.



    Angenommen die Grenze liegt bei 15%, würde das bedeuten dass das 2,5T-Fz lediglich eine Hangabtriebskraft von ca 3640N, also rund 370kg) zustande bringt.

    Das ist alles und durch die Untersetzung im Getriebe kann die tatsächlich auf die Klinke wirkende Kraft noch geringer sein.


    Die kleinen Zähne der Zahnräder im Getriebe sich übrigens noch deutlich zarter, als so ein Parksperrenrad. Trotzdem halten die eine Menge aus und brechen nicht bei jedem Gasgeben.

    Die müssen es sogar vielfach aushalten wenn du mit Enyaq plus Anhänger mit insgesamt 3,5T an einer 12% Steigung anfährst.


    Mit Notbremsungen, auch wegen Ausfall der Betriebsbremse, hat die Geschichte mit der Parksperre absolut nichts zu tun....

    Beim MEB ist die "Parkbremse" halt auch dafür zuständig. Außerdem unterscheidet sie sich von einer elektrischen Bremse, die nicht zusätzlich noch als Parkbremse bezeichnet wird, prinzipiell nicht.

    Und so lange Autos mit Trommelbremsen hinten gebaut werden (also bis in die 90er die große Mehrheit) , ist das Festkleben der Bremse ein systembedingtes Problem bei allen Herstellern => Stand der Technik. War es bis in die 80er, ist es heute (mit dem Revival der Trommelbremse) wieder.

    und offenbar hat man das bei VW vergessen bzw. nicht gewürdigt.

    Irgendwie hat man es geschafft, die bis dahin gültige Vorschrift, dass es 2 Parksicherungen geben muss, zu umgehen/zu kippen, was eine günstigere Getriebeproduktion (inkl. günstigerer Bedienungseinheit) bedeutet.


    Ich nehme mal an, dass es darauf hinaus läuft, dass es beim MEB ja links und rechts 2 (bei ausgeschalteter Zündung) unabhängige Systeme gibt. Wenn ein Bremsseil reißt, muss halt die Bremskraft der anderen Fz-Seite reichen.

    Bis zu welchem Gefälle das (im Winter) klappt, weiß ich nicht....


    An die rein praktischen Folgen, dass Leute mit "Festbackproblemen" dadurch keine Chance mehr haben, eine Abhilfe zu schaffen, haben die entweder nicht gedacht oder es bewusst "übersehen".