Bei so einer Messung von 54 kWh auszugehen ist dementsprechend also schon richtig.
Jeder kann einen SOH-Test so ausführen, wie er es für richtig hält.
Ist m.E. kein geschützter Begriff...
Du selbst kannst dir natürlich auch eine Vorgehensweise überlegen und dementsprechend z.b. per Carscanner den SOH bestimmen.
Genau genommen bestimmt man den SOH einer Batterie anhand der Werte, welche der Zellenhersteller nennt und dann müsste tatsächlich die Batterie real von 100 auf 0% des Bruttowertes (etwas anderes gibt der Batteriehersteller gar nicht an...) entladen werden.
Das lässt sich
1. eingebaut im Auto, schlecht machen und
2. ist so ein Test nicht ganz so optimal für die Zellen.
Bei den E-Autos gibt es die Besonderheit, dass der Fz-Hersteller nur ein verkleinertes Fenster der Batteriegesamtkapazität zur Nutzung frei gibt, um, aus Sicherheitsgründen im Bereich der Entladung und im Bereich der Vollladung jeweils einen Puffer zu schaffen.
Zu diesem Fenster gehört z.b. auch noch die Strecke dazu, die man nach Entladen mit angezeigten 0% noch fahren kann.
VW ist der Fz-Hersteller und nur VW gibt die Batteriegarantie.
VW hat zudem die Beschränkung von 62kWh brutto auf 58kWh netto so gewollt und so realisiert. Die hätten auch anstatt 58kWh netto, z.b. 56kWh netto programmieren können.....wäre noch sicherer, aber hätte noch weniger Reichweite zur Folge....
In den VW-SOH-Tests ist offenbar 58kWh der Referenzwert für den 62kWh-brutto-Akku, der auch dem Kunden als nutzbare Energie versprochen wird und nur ein VW-SOH-Test spielt bei der Batterie-Garantie eine Rolle.
Von daher können alle möglichen Tests mit allen möglichen Vorgehensweisen individuell "richtig" sein; sie haben aber, zumindest in Bezug auf die Batteriegarantie, keinerlei Bedeutung.
Je kleiner man den Referenzwert bei einem Test ansetzt, desto besser wird der SOH und desto besser ist das für den Verkauf.....
von daher:
z.b. Aviloo wenn man Verkäufer ist
VW/Skoda wenn man Käufer ist....