Beiträge von enopol

    Heute wurden bei unserem Enyaq beim 8) die Winterräder montiert. Das Auto wurde dabei an den Hebepunkten mit einer flachen Scheibe mit dünner Gummiauflage so gehoben, dass die Scheibe den Kabelkanal (letztendlich) nicht berührt hat:


    IMG_8683.jpg

    So "dezentral" sollte man einen Amateurheber lieber nicht ansetzen....

    Dass es nichts nachladen kann ist klar. War auch in obigem Kontext gemeint, wo es darum ging, dass ein häufiges nachladen der 12v Batterie die Traktionsbatterie schädigen könnte.


    Hier gibt es mit Sicherheit eine Untergrenze, wo das unterbunden wird und der "Rest" nur zum Selbstschutz vorbehalten wird.

    das war ja zuletzt nicht die Frage.

    Natürlich kann das BMS (oder welches Stg letztendlich den Anstoß dazu gibt) eine äußere Entladung, z.b. durch das Aufladen der 12V-Batterie, unterbinden.

    Dazu wurden hier ja, u.a. von mir, mögliche HV-Ladezustandsgrenzen genannt, wie z.b. 20%.


    Das BMS kann eine Tiefentladung der HV durch Selbstentladung nicht verhindern. Dieser Fall wäre m.E. allerdings sehr unwahrscheinlich.

    Das hatte ich gestern geschrieben bzw. zumindest gemeint.

    Ab 3.500 Kilogramm Gesamtzugewicht in die Fahrerlaubnis schauen. Da sind schon einigen Campern die Augen vor dem Kopf getreten.

    also beim größten Teil der Enyaqs mit werkseitiger AHK und voller Ausnutzung ihrer immer noch recht bescheidenen Anhängelast.....


    Gut, dass die Enyaqs m.E. die 2,8T-Fz-zulGewichtsgrenze noch nicht überschritten haben, denn dann müssten die Fahrer auch noch genauer darauf achten, wo sie parken....


    Wenn man ein Fz mit Pkw-Größe fährt, welches das Gewicht eines Kleintransporter auf die Waage bringt, ist man halt manchmal gehandicapt... ^^

    Leider steht nicht an jedem Berg dran, wie steil er ist. 😉

    Ob die zuständige Überwachungsbehörde, die passenden Messgeräte dabei hat und ob es einem Fahrzeugführer, ohne technisches Equipment überhaupt möglich ist, die Steigung einer Straße zu vermessen, bevor er sie in Angriff nimmt, steht auf einem anderen Blatt.

    ja, es geht aber hier nun mal um das, was man darf......

    Anders sieht es aus, wenn du in einen Unfall verwickelt bist, denn dann klammert sich der gegnerische Anwalt an jeden Strohhalm, um dir ein Fehlverhalten nach zu weisen, selbst wenn das mit dem Unfall direkt nicht unbedingt zu tun hat.


    Ich hatte diese Woche einen Bootstrailer mit einer kleinen Kielyacht am Haken (wie schon häufiger, auch mit ehemaligen Fz) Der Anhang wiegt so knapp um die 3T.

    Damit habe ich den Trailer ca 300m innerhalb des ebenen (nicht öffentlichen) Hafengeländes gezogen.....geht alles und ich halte es für wahrscheinlich, dass ich mit diesem Gespann selbst auf den ca 6km bis zur Halle nicht von der Polizei kontrolliert werden würde, wenn die das Gespann sieht.

    wie hoch muss der Wagenheber denn heben können? Reichen 35cm Hubhöhe? Sonst brauche ich einen neuen.

    Das sollte reichen, wenn sich die Verhältnisse beim iV85 nicht geändert haben:

    Mein leichter 2T-Michelin-Heber schafft maximal 36cm und die muss ich nicht voll ausnutzen, um die 19-Zoll-Räder ca 2cm über den Boden zu heben.

    wer macht denn sowas? E-Auto fahren macht so viel mehr Spaß und ab 2026 wird es dann hoffentlich, im Vergleich, günstiger.

    I love my Enyaq ❤️

    laut "irgendwelcher" Meldungen von Versicherern, die ich in letzter Zeit gesehen habe, soll es einige Fälle geben, wo wieder von BEV auf Verbrenner gewechselt wurde.

    Das "Ladewirrwarr" ist ganz sicher einer der Gründe.


    Wenn jemand nur least, ist die Hemmschwelle ja auch nicht so groß....und wenn man keine eigene Wallbox hat und dort zum größten Teil laden kann, kann das Laden, in Relation zum Tanken, nun mal sehr nervig sein.


    Wenn es dazu dann gegenüber einem Verbrenner kaum noch zu einem Preisvorteil kommt, kann ich es verstehen, dass jemand für die nächste Leasing-Periode erst einmal wieder zum Verbrenner (mit Hybrid-Batterie..) greift, in der Hoffnung, dass sich die Situation (und auch die Batterietechnik) innerhalb der nächsten 3 Jahre verbessert.


    Batterietechnik und Ladewirrwar sind letztendlich die generellen Gründe dafür, dass man, unabhängig von der Kostenfrage, dem BEV kritisch gegenüber steht.

    Es kann aber das weitere Entladen verhindern.

    eine weitere äußere Entladung ja, aber die (geringe) Selbstentladung nicht.

    Außerdem bin ich mir nicht so ganz sicher, ob das BMS (also auch das StG 8C) ohne ausreichende 12V-Batterie noch voll "handlungsfähig" wäre.

    Das Battery Regulation Control Module (J840) in der HV-Batterie funktioniert letztendlich mit "Low Voltage".....