Was ist mit einem Mangel, der nur unter bestimmten Bedingungen auftritt und ich den daher nicht jederzeit vorführen kann?
Bei mir ist es das Heulgeräusch des Antriebs, welches, offenbar ausschließlich bei größerer Erwärmung des Antriebs, bei ganz bestimmten Geschwindigkeiten auftritt.
Im Winter auf der Landstraße, hört man es nahezu nicht, im Sommer nach 15 Minuten schneller AB, z.b. beim Ausrollen im Bereich von 96-91km/h, deutlich.
Lohnt es, diesen Mangel schriftlich vor Ende der Gewährleistung (März/2025) an zu zeigen?
Im Sommer, wenn sich jemand des AH dafür genügend Zeit nimmt und das Geräusch hört, wäre es von der Gewährleistung her zu spät.