Anmelden ja, aber nicht genehmigen lassen. Bei mir steht demnächst die Erweiterung der Zappi um eine zweite an. Ich ringe noch mit mir, ob ich dafür einen Betrieb offiziel beauftrage, oder meinen liben Nachbarn (gelernter Elektriker) frage. Leider ist der Installationsaufwand nicht so einfach wie bei der ersten. Es muss die Kellerwand durchbohrt werden, anschließend muss das Kabel unter dem Pflaster des Stellplatzes hindurch verlegt werden...
Der Sicherungskasten ist Stand 2013. Bei der letzten WB-Installation 2021 (Kabel verlegen durch Nachbarn und mich, Anklemmen durch Fachbetrieb) musste da nix umgebaut werden (obwohl er z.B. noch keinen Überspannungsschutz hat).
ja, aber heute muss diese Möglichkeit halt vorgesehen werden.
Ob der Netzbetreiber es aktuell überhaupt nutzen kann oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Ich habe meine WB, die die damalige Förderung (KfW-440) eben gerade noch bekommen hatte, im Herbst 2021 installiert bekommen.
Es wurde ein 3-pol-HS, ein 4-pol FI und 3x 16A-LS in einen kleinen Sicherungskasten verbaut. Der E-Fachbetrieb hat das danach dem Netzbetreiber gemeldet und gut ist.
Schon damals war für die Förderung eine Steuermöglichkeit Zwang.
Gebrauch hat davon in den bisherigen 5 Jahren niemand gemacht.....
Diese alten Komponenten inkl. der Wallbox konnte die E-Fachkraft jetzt (der kleine Extra-Zählerkasten für die WB war dem monströsen neuen Zählerschrank im Weg....) bei Einbau des neuen Zähler-Verteilschranks einfach so übernehmen, weil die Geschichte Bestandschutz hat.
Sobald ich die WB wechsle, gibt es keinen Bestandschutz mehr...aber dann habe ich ja auch schon die (aktuell) geforderten Grundvoraussetzungen.
Wie sich ein Fachbetrieb genau verhält, kann durchaus davon abweichen....das habe ich bei meiner Recherche anhand mehrerer WP-Installationen nicht nur einmal bewundern dürfen...solange der konzessionierte E-Fachmensch dafür unterschreibt, wäre mir das egal. Ich muss als Kunde und Betreiber der Anlage darauf vertrauen können, dass ein konzessionierter Fachbetrieb weiß, was er macht....
Mein Netzbetreiber verrät leider niemanden wie die Steuerung der WB aussehen könnte, wenn eine physische Steuerleitung (fast) unmöglich ist.
Von daher würde ich bei mir keine Änderungen vornehmen.
dann dürfte es mit der physischen Versorgung der WB durch Stromkabel auch fast unmöglich sein.....
In einem solchen Fall der zweiten WB würde ich immer vorher mit dem Stromlieferanten/VNB, der zuständig ist, Kontakt aufnehmen, um zu fragen
das würde ich bei "komplizierteren" Fällen ebenfalls unbedingt lassen. Das soll der konzessionierte E-Mensch klären und dafür letztendlich unterschreiben....