Stimmt für 95% der Fälle. Problematisch wird das allerdings bei mit Gefahrenzeichen kombinierten TL (Wanderbaustelle z.B.). Da wird das System nicht erkennen können, wann die Gefahr vorbei ist und bis zur AB-Abfahrt fröhlich Alarm schlagen, nachdem man den Mähzug passiert hat...
Es gibt einiges, was die VZE nicht oder nicht richtig erkennen kann.
Wenn es nur sporadisch aufgestellte Hinweise sind, wäre es ja noch einigermaßen akzeptabel.
Die VZE z.b. 30er-Schilder mit bestimmten Zusatzinfos nicht und die VZE erkennt z.b. die Bedeutung einer festen Kombination aus Gefahren- und Geschwindigkeitsschild nicht. Verkehrsschilder, die sich noch vor dem Fz befinden, erkennt sie gar nicht und dadurch kommt es grundsätzlich zu einem Zeitverzug bei der Umsetzung der Geschwindigkeitsänderung durch TA oder pACC.
Die Reihe ließe sich fortsetzen.
Fazit:
Die VZE zeigt, gerade wenn es etwas unübersichtlicher wird, dass sie nicht sehr leistungsfähig ist. Das, was man diesbezüglich von menschlichen Fahrern (auch gesetzlich) an Fähigkeit zur VZE verlangt, kann sie halt nur im sehr eingeschränkten Maße.
Auf einer Autobahn, ohne Abzweiger, ohne Baustelle und weitere Besonderheiten ist die VZE ok, nur das ist halt auch ca der einfachste Fall für die VZE und auf der AB spielt der Zeitverzug keine ernsthafte Rolle.
das setzt aber Vorraus dass die Verkehtszeichen immer gut erkennbar aufgestellt sind und auch korrekt, dass z.b. nach einer Baustelle auch wieder die "Tempolimit aufgehoben" Schilder stehen (werden doch hi und da nicht aufgestellt weil es für den Fahrer offensichtlich ist wo die Baustelle endet.
für den Fahrer sind sie auch nicht immer gut erkennbar aufgestellt und trotzdem muss er sie i.d.R. (bei schlimmen Fällen vermutlich nicht) beachten bzw. kann bei Nichtbeachtung ein Ticket bekommen.
Die Regel ist im Zweifel einfach:
Wenn bei einer Baustelle kein Aufhebungsschild vorhanden ist und es keine Kombi-Eingangsbeschilderung mit Gefahrenzeichen gibt, gilt die Beschränkung offiziell weiterhin.
Wenn der Fahrer an solchen Stellen meint, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist, kann er ja schneller fahren. Wenn ein Navi nach einer solchen Stelle keine Aufhebung erkennt, ist das eventuell unschön, aber völlig korrekt und damit m.E. nicht zu beanstanden.
Ich habe es auf Landstraßen schon öfters gehabt:
Geschwindigkeitsbeschränkung wegen einer Baustelle. Sichtbar waren ein paar Baken und danach war nichts mehr zu erkennen. Meine persönliche Verkehrsbeurteilung sagte mir, dass die Baustelle offensichtlich nach der letzten Bake endet und ich danach wieder schneller fahren kann.
Nach der nächsten Kurve, vorher nicht sichtbar, erschienen weitere Baken am Wegesrand und danach sogar noch ein Abschnitt an dem gearbeitet wurde.
Danach war dann ein Aufhebungsschild zu sehen.....
Man kann sich also durchaus täuschen und deshalb muss eine VZE m.E. keine eigenständige Entscheidung treffen können, wann in solchen Fällen eine Geschwindigkeit aufgehoben ist. Sich ohne offiziellen Aufhebungsgrund zu entscheiden, wieder schneller zu fahren, ist definitiv Sache des Fahrers.
Was die VZE beherrschen müsste, sind selbstständige Geschwindigkeitsaufhebungen bei bestimmten Kombischildern. Das kann man m.E. durchaus verlangen und bereits das klappt bei der VZE meines Enyaqs nicht.