Falsch. Wenn der gleiche Fehler innerhalb von zwei Jahren nach der Reparatur wieder auftritt, muss er auch erneut behoben werden. Offensichtlich wurde da ja das mangelhafte Bauteil wiederum durch ein mangelhaftes Bauteil ersetzt, es ist also gar keine Mangelbeseitigung durchgeführt worden. Der Glaspalast durfte daher die Pfützenlichter nach 2,5 Jahren (ca. 1 Jahr nach dem ersten Tausch) erneut kostenlos austauschen.
Der Reparaturzeitpunkt ist völlig wurscht. Das Fz hat normal 2 Jahre Garantie.
Wenn der Mangel innerhalb der Garantie behoben wurde und man sich einen Tag nach Garantieende erneut mit diesem Mangel meldet, hat man schlichtweg Pech gehabt.....die 2 Jahre Garantie auf das Fz sind dann überschritten und Zusatzgarantien für Reparaturen oder Teile, die im Rahmen der Garantie kostenlos getauscht wurden, gibt es nicht.