Gleiches gilt für VZ mit Gefahrenhinweis. Also 30 am Bahnübergang, 50 an der Kreuzung oder 80 in der Baustelle. Da hat die VZE ja keine Fehlerkennung sondern das ist außerhalb ihrer Möglichkeiten und sie erkennt es gar nicht. Da würde auch nur eine offizielle DB helfen.
Wenn das Ende der Gefahrenstrecke eindeutig ist---das sollte z.b. bei Bahnübergängen, Ampeln oder Kurven der Fall sein----muss eine ausreichende VZE das auch korrekt interpretieren können.
Da gibt es m.E. keine Ausrede....
Wo genau Bahnübergänge, Ampeln oder Kurven sind, sollte über eine Festdatenbank ausreichend feststellbar sein.
Bei anderen Gefahrenhinweisen sollte die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung per Schild zwingend vorgeschrieben werden, denn deren Ende ist ansonsten häufig nicht mal von Fahrern eindeutig aus zu machen (z.b. Baustellen).