Schau dir das mal an, ab 3.1, sollte zumindest eine Idee geben wo man sich bewegt:
Beiträge von Spencer_
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Fragt das Hauptzollamt, über die läuft es ja…
und zum Thema Der Staat „verkaufts“ … sollte das UBA helfen:
und die FAQ:Die Anmeldung von Strommengen im Rahmen der THG-Quote ist freiwillig. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht die gesamte Menge an Strom, die in Deutschland im Straßenverkehr genutzt wird den Quotenhandel erreicht. Sollte eine große Menge an Strom nicht gemeldet werden, behält
sich die Bundesregierung vor, diese nicht gemeldete Strommenge über eine Auktionierung dem Quotenhandel zuzuführen.
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und bald muss man auch noch aufpassen das dass nicht eh schon der Händler einsackt:
Zunächst können Betriebe die Vergütung für BEV-Eigenzulassungen aus dem Jahr 2021 geltend machen." Dabei könnten auch Fahrzeuge eingebunden werden, die in diesem Jahr wieder abgemeldet worden seien. Im nächsten Jahr wollen die Kooperationsspartner auch eine Lösung für Kundenfahrzeuge und öffentliche Ladestationen von Kfz-Betrieben bereitstellen. Details dazu werde man im ersten Quartal 2022 vorstellen, hieß es. -
Loft hat dann das:
Man muss wirklich überlegen was man braucht. Dadurch dass man zu Loft und Comfort50 quasi genötigt ist… Wenn ich dann noch die 19“ Regulus und das teurere Navi rechne bleiben von den 5000 Differenz noch 1700 gegenüber einem 60er…
Dann nicht mal die Möglichkeit einer RFK. Und wie ich grade seh sind es jetzt netto nur noch 51kWh, nicht mehr 52? -
und soweit ich weiß ist der Beifahrersitz nicht höhenverstellbar. Mittelarmlehne gibt’s auch nicht, weder hinten noch vorne.
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Das gehört doch zum Dienstvertrag/Geschäftsbesorgungsvertrag oder? Und da ist nur die Tätigkeit geschuldet und nicht der Erfolg?
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das schiebe ich auf die Autokorrektuur…
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und ab 01.01.2022 gilt dann bei der Sachmängelhaftung die Beweislastumkehr erst nach einem Jahr… und achtet darauf dass euch die Garantiebedingungen ausgehändigt werden. Ein Verweis auf auf die Webseite reicht dann auch nicht mehr. Bin auch gespannt wie viele über die Verjährungsverkürzung bei Gebrauchtwagen stolpern werden…
und noch als Ergänzung weil‘s jetzt auch Software betrifft:- 24 Monate Haftung für digitale Elemente und Software-Updatepflichten
- Negative Beschaffenheit (z.B. nicht unfallfrei) erfordert vorvertragliche Aufklärung
- Rücktritt oder Selbstvornahme bereits nach erstem gescheiterten Nachbesserungsversuch
- Die Kenntnis des Verbrauchers vom Mangel vor oder bei Vertragsschluss führt nicht mehr automatisch zum Haftungsausschluss.
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Mazda ist auch nicht besser. Im Juni neuen 2er bestellt… Im Oktober sollte er auf dem Schiff sein. Bis jetzt weiß niemand wo das Auto ist, scheinbar nicht gebaut?
Wenn man das so liest kann ich froh sein dass mein
gleich Nov/22 auf die Bestellung geschrieben hat: „Freuen sie sich wennˋs schneller geht…, aber rechnen sie nicht damit.“