Das gehört doch zum Dienstvertrag/Geschäftsbesorgungsvertrag oder? Und da ist nur die Tätigkeit geschuldet und nicht der Erfolg?
Beiträge von Spencer_
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das schiebe ich auf die Autokorrektuur…
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und ab 01.01.2022 gilt dann bei der Sachmängelhaftung die Beweislastumkehr erst nach einem Jahr… und achtet darauf dass euch die Garantiebedingungen ausgehändigt werden. Ein Verweis auf auf die Webseite reicht dann auch nicht mehr. Bin auch gespannt wie viele über die Verjährungsverkürzung bei Gebrauchtwagen stolpern werden…
und noch als Ergänzung weil‘s jetzt auch Software betrifft:- 24 Monate Haftung für digitale Elemente und Software-Updatepflichten
- Negative Beschaffenheit (z.B. nicht unfallfrei) erfordert vorvertragliche Aufklärung
- Rücktritt oder Selbstvornahme bereits nach erstem gescheiterten Nachbesserungsversuch
- Die Kenntnis des Verbrauchers vom Mangel vor oder bei Vertragsschluss führt nicht mehr automatisch zum Haftungsausschluss.
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Mazda ist auch nicht besser. Im Juni neuen 2er bestellt… Im Oktober sollte er auf dem Schiff sein. Bis jetzt weiß niemand wo das Auto ist, scheinbar nicht gebaut?
Wenn man das so liest kann ich froh sein dass mein
gleich Nov/22 auf die Bestellung geschrieben hat: „Freuen sie sich wennˋs schneller geht…, aber rechnen sie nicht damit.“ -
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Konnten das ID3/4 vorher auch schon? Weil die haben das Paket jetzt schon, dann kommt‘s vielleicht auch noch für den Enyaq.
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"Der Anfang jeder Katastrophe ist eine beschissene Vermutung."
Ist doch herrlich, wofür sonst wäre man hier...