Es gibt unter Umständen mehrere Schritte
Es kommt halt darauf an
wo die Reise hingehen soll. Die Inverzugsetzung eröffnet ja erst mal
weitere Möglichkeiten nach verstreichen der Frist. Das sollte dann mit
einem Rechtsbeistand angegangen werden.
Vertragspartner
ist das Autohaus? Finanzierung ist normalerweise unerheblich - Leasing
wäre wieder anders, hängt halt von den Verträgen ab.
Unverbindlicher Liefertermin war der 28.02.2023?
+6 Wochen - also ok.
Frist
sollte mindestens 2 Wochen !ab Zugang! sein, also lieber etwas
großzügiger auslegen. Normalerweise kommt eh die Standard-Antwort
"Höhere Gewalt", was dann - nach Meinung der Gegenpartei - 4 Monate ab
ULT bedeutet, ob sich darauf berufen werden kann, ist gerichtlich mWn
noch nicht geklärt.
Die Inverzugsetzung alleine hilft
einem halt nicht wirklich weiter. Sprich man braucht das eigentlich nur
wenn man das gerichtlich weiterverfolgen will, oder vom Vertrag
zurücktreten möchte.