Beiträge von Spencer_

    Hi,


    ich glaube kaum dass hier jemand einen Anwalt in der Grenzregion kennt... Da wirst du selber evtl. über die Anwaltskammer gehen müssen. Ein Anwalt für Vertragsrecht sollte ja nicht allzu selten sein:


    Googel wirft bspw. entsprechendes aus:


    Anwalt Fabritius Tengnagel & Heine



    Da mehrere Faktoren zusammenkommen wird die Hilfe hier im Forum begrenzt sein:


    Grenzüberschreitender Handel

    Gewerblicher Kauf

    Privater Kauf


    Dazu noch die Sprachbarriere, es handelt sich hier ja um "Recht", da sind die Formulierungen ja teilweise schon für "Natives" nicht verständlich.


    Wer das alles noch mal lesen will darf aufklappen - sonst ignorieren ^^

    Kann es vielleicht auch sein, das seitens von Skoda nur Direktverkäufe gefördert werden und Leasing Geschäfte außen vor bleiben?

    Wie ist eure Erfahrung?

    Das wäre auch mal interessant zu erfahren, ob da Unterschiede gemacht werden!!!

    Beim "letzten Mal" gab es das Hick-Hack ja auch schon. Bei mir hat die Differenz zwischen 4500 und 6000 EUR dann die Leasing übernommen.


    Aber auch nur dank des Forums, der Händler wusste mal wieder von nichts...

    Rudi Mann


    Ob man am Ende so einfach raus kommt, oder ob Schadenersatzansprüche im Raum stehen, sich die Frist doch um 4 Monate verlängert - erklärt der Rechtsbeistand.


    Neuwagenverkaufsbedingungen werden regelmäßig zerlegt, siehe Teigelack:

    Zitat

    Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Betriebsstörungen und höhere Gewalt ohne Verschulden des Verkäufers eintreten, sind diese Umstände dennoch der Sphäre des Verkäufers und damit seinem Risikobereich zuzurechnen, so dass eine weitere ausgedehnte Wartezeit von vier Monaten, bevor der Käufer zurücktreten kann, unzumutbar ist im Vergleich zu den erheblichen zeitlichen Reserven, die dem Verkäufer in dem für ihn günstigsten Fall erwachsen. Dies gilt umso mehr, als der Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzögerungen ein Verschulden des Verkäufers nicht erfordert.


    Abschn. IV. Nr. 4 S. 1 NWVB ist daher ebenso wie Abschn. IV. Nr. 2 S. 1 NWVB unwirksam, weil die damit verbundene Privilegierung des Verkäufers sachlich nicht gerechtfertigt ist.


    NWVB


    Dann brauchst du nur noch ein Gericht welches im Zweifel dieser Argumentation folgt. 8o



    Wir haben es dann einfach ausgesessen:


    ULT war 11.2022, bekommen haben wir ihn Mai 2023.

    6 Wochen nach Überschreitung folgte 2 Wochen Fristsetzung.

    Leasing berief sich auf Höhere Gewalt.

    Als jemand der wenig auswärts lädt... hole dir die EnBW Karte und den PowerPass - jeweils ohne Grundgebühr, dann noch die Tesla App auf's Telefon und gut (die ganz Verrückten haben auch noch EWEgo und Maingau). Damit erschlägst du wohl 99% der Säulen - nicht unbedingt super-günstig, aber relativ schmerzfrei. Evtl. noch bei Versicherungen schauen oder dem eigenen Stromanbieter - die haben meist auch noch vergünstigte Ladetarife - wie Lichtblick (44/54ct) oder Allianz (51ct EnBW).


    Wenn du Spass am Tüfteln hast:


    ChargePrice (LadeFuchs ist doch sehr begrenzt)


    und beginne deine RFID Karten- und App-Sammlung.



    Vor Urlaubsreisen (wo absehbar einen größere Menge zusammenkommt) einfach für einen Monat ein entsprechendes Abo, das kann sich dann rechnen.