Rudi Mann
Ob man am Ende so einfach raus kommt, oder ob Schadenersatzansprüche im Raum stehen, sich die Frist doch um 4 Monate verlängert - erklärt der Rechtsbeistand.
Neuwagenverkaufsbedingungen werden regelmäßig zerlegt, siehe Teigelack:
Zitat
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Betriebsstörungen und höhere Gewalt ohne Verschulden des Verkäufers eintreten, sind diese Umstände dennoch der Sphäre des Verkäufers und damit seinem Risikobereich zuzurechnen, so dass eine weitere ausgedehnte Wartezeit von vier Monaten, bevor der Käufer zurücktreten kann, unzumutbar ist im Vergleich zu den erheblichen zeitlichen Reserven, die dem Verkäufer in dem für ihn günstigsten Fall erwachsen. Dies gilt umso mehr, als der Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzögerungen ein Verschulden des Verkäufers nicht erfordert.
Abschn. IV. Nr. 4 S. 1 NWVB ist daher ebenso wie Abschn. IV. Nr. 2 S. 1
NWVB unwirksam, weil die damit verbundene Privilegierung des Verkäufers
sachlich nicht gerechtfertigt ist.
NWVB
Dann brauchst du nur noch ein Gericht welches im Zweifel dieser Argumentation folgt. 
Wir haben es dann einfach ausgesessen:
ULT war 11.2022, bekommen haben wir ihn Mai 2023.
6 Wochen nach Überschreitung folgte 2 Wochen Fristsetzung.
Leasing berief sich auf Höhere Gewalt.