Immerhin nehmen sie nicht mehr das Fax, sondern bereits Mail zum Austausch der Listen. ![]()
Beiträge von Kermit
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Unterstellt, alle iV-80 Besitzer, die sich in spritmonitor eingetragen haben, geben nur den Verbrauch an, der ihnen im Fz angezeigt wird
Wie genau soll das denn gehen?
Ich hatte noch nie ein Auto, welches mir sagte: "Du hast eben 62,7 Liter getankt." Ich habe das immer von der Zapfsäule abgelesen.
Auch der Enyaq sagt mir nicht, dass 32,7 kWh geladen habe, sondern die Ladesäule sagt mir das bzw. meine Wallbox mit MID-Zähler oder eine Lade-App..Bei Spritmonitor gibt man den Kilometerstand eine - also die gefahrenen Kilometer - und wie viel man getankt hat bzw. geladen hat.
Beim Tanken wird das an der Zapfsäule angezeigt (das Auto weiß das nicht) und beim E-Auto zeigt das die Ladesäule an oder eine Wallbox mit Zähler.
Aus der Strecke und den nachgetankten Litern bzw. geladenen kWh wird dann ein Durchschnittsverbrauch errechnet.
Einfach einen Verbrauch eingeben, klappt bei Spritmonitor nicht.Das kann man jetzt drehen und wenden, die Ladeverluste sind bei den Spritmonitorwerten immer mit drin.
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Man sollte halt nicht mit ner Miezekatze auf dem Arm schreiben
Du meinst mit einer Mietzeqatze, oder?

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Versuchst du grad, eine Sinnlosdiskussion loszutreten ? Kannst du gerne machen, halt ohne mich.🙅
Oder um mit Herbert Grönemeyer zu sagen: „Was soll das?“ Also, entweder sachlich, oder gar nicht diskutieren.
Wieso pinkelst du ihm denn jetzt ans Bein?
DU hast doch falsch zitiert.
Sachen gibt's!
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Gültiger Fördersatz zum zugesagten Lieferzeitraum - Gültiger Fördersatz zum Lieferdatum = entgangene Förderung = Schaden aufgrund Lieferverzug.
Entgangene Förderung dürfte man in den meisten Fällen nicht einklagen können, da vertraglich ausgeschlossen. Nur die allerersten hatten keine Klausel drin (ich habe bei mir jedenfalls keine gefunden). Inzwischen ist das aber wohl Standard.
Daher exakt das Bedingungswerk prüfen, bevor man Kosten produziert. -
Das zu entkräften wird Skoda schwerfallen.
Das isr richtig, aber in einem Rechtsstaat muss man nicht einen Vorwurf entkräften, sondern selbiger muss belegt werden.
Das wiederum dürfte dem Kläger schwerfallen.
Nicht falsch verstehen: Ich finde die Liefersituation auch zum fremdschämen. Das heißt lediglich, dass das juristisch nicht so einfach ist, wie du es darstellst. -
Ich befürchte, bis ich 3.0.7 bekomme, muss ich noch viele Dubbegläser austrinken

So schlecht ist der pfälzer Wein jetzt auch nicht, dass das ein größeres Problem wäre...

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Verzugsschaden. Ein Schaden, der dem Kunden entstanden ist, weil der vertraglich vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde.
Weil ein unverbindlicher Liefertermin nicht eingehalten wurde? Na hoffentlich wurden da alle Fristen eingehalten und der Händler schriftlich in Verzug gesetzt. Ferner muss der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden.
Da braucht's 'nen langen Atem, aber nur zu! -
Für mich ist das Glas immer halb voll
Das ist ja doof! Ich hatte doch randvoll eingeschenkt!

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Ich hoffe dass viele klagen werden

Aufgrund welcher Anspruchsgrundlage will man denn da klagen? Das hat (ohne Vertragsergänzungen) doch keinerlei Aussicht auf Erfolg.