Ich verstehe die Logik nicht ganz.... die Felgen haben die Einschränkung "nur mit 358", wenn also die Scheibe kleiner, haben die Felgen keine Zulassung. Es ist doch aber egal wenn die Scheibe kleiner ist....
Vollkommen richtig: Technisch ist es egal. Als das Gutachten erstellt wurde gab es aber noch keine iV60 und daher keine kleine Scheibe. Daher gibt es jetzt den Ausschluss.
Sinnvoller wäre es gewesen nicht nur die 358er Scheibe zu erwähnen, sondern "max. 358mm" in die ABE zu schreiben, aber das ist nunmal nicht passiert.
Jetzt können die 50er und 60er nur warten bis es eine Anpassung der ABEs gibt oder eben per Einzelabnahme eintragen lassen.
Das ist ziemlich blöd, ist aber nunmal so.