Bin ja kein Steuerfachmann, aber was heißt denn "die selbstgetragenen Ladekosten dann bei meiner Steuererklärung natürlich mit einarbeite". Das Laden bei der Firma ist kostenlos und die verauslagten kosten für nicht private Fahrten / Ladungen werden erstattet. Dann bleiben doch nur noch die privaten Ladekosten, oder?
Bei uns gibt es kein Fuhrparkmanagement und ich kann ausschließlich öffentlich laden. Werde mir dann im Dezember eine Ladekarte bei EnBw holen.
Bin auch kein Steuerfachmann, aber die Ladekosten die mir die Firma nicht erstattet, sind dann selbstgetragene Kosten für den Dienstwagen. Da bei der %Regelung die Privaten Fahrten ja schon mit versteuert sind, sind dann private Ausgaben am Dienstwagen gegenzurechnen. Dazu gehört dann auch Autowäsche (mit Rechnung) oder privat gekauftes Zubehör, das auch beruflich genutzt wird (z.B. Trenngitter).
Der gemeine Diesel-Dienstwagenfahrer bekommt ja auch eine Tankkarte, die er für die privaten Fahrten mit nutzt.
Hat in den letzten 2 Steuer-Jahren auch problemlos funktioniert.
Ist aber eben mit Aufwand verbunden.
Sprich ohne Ladekarte der Firma hat sowohl der AG als auch der AN mehr Aufwand. Ob sich das durch geringe Ladekosten beim öffentlichen Laden rechnet, kann ich nicht beurteilen.
Wenn man sich aber die Hohen Ladepreise bei DKV und Elli/Powerpass anschaut denke ich schon.
Privat habe ich bestimmt 10 Ladekarten/Apps, nutze aber meistens die EWE Go Variante.