Beiträge von Hannes1971

    Was würde ich weglassen?


    Crystal Face - ist mir zuviel BlinkBlink

    Alarmanlage - vergesse ich nur auszumachen, z.B. auf der Fähre oder wenn der Hund mal im Auto bleiben muss

    elektrisch verstellbare Sitze: meine Frau und ich sind "sitzkompatibel". Der Sitz wird einmal eingestellt und dann quasi nicht wieder angefasst. Stimmt nicht ganz: beim Aussteigen komme ich immer an die Sitzlehnenverstellung, da ist die gespeicherte Sitzposition gut. So löst der elektrisch verstellbare Sitz ein Problem, das ich ohne ihn nicht hätte.


    Was habe ich bewusst weggelassen? Gepäckraum-Paket. Verbraucht Kofferraumhöhe, den Nutzen sehe ich nicht. Was ich dort unterbringen würde (Ladekabel etc.) habe ich im nachgerüsteten Frunk.


    Bei manchem gilt: der Geschmack kommt beim Essen. Hätte ich nicht angekreuzt, wenn es nicht im Paket gewesen wäre. Jetzt, wo ich es habe, möchte ich es nicht mehr vermissen:


    Lenkradheizung

    elektrisch öffnende Heckklappe

    Was zählt das Finanzamt? Die kWh, die ins Auto fließen, oder die, die die Wallbox aus dem Netz bezieht?

    Die wollen wissen, was Du erstattet bekommst. Also das, was durch die WB fließt. Das sollte auch so ziemlich die gleiche Energiemenge sein, die die WB aus dem Netz zieht (PV-Anteil unberücksichtigt).


    Hier ist das Schreiben.


    3.1 Ermittlung der tatsächlichen Stromkosten


    Bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer für das Aufladen des betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst getragenen Stromkosten aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung ist die Strommenge mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginternen) Stromzählers nachzuweisen.


    Maßgeblich ist in der Regel der individuelle (feste) Strompreis aus dem Vertrag des Arbeitnehmers mit dem Stromanbieter. Neben dem Einkaufspreis für die verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom ist auch ein zu zahlender Grundpreis anteilig zu berücksichtigen. Ein Nachweis des individuellen Strompreises im Rahmen eines Eigenbelegs durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Es bestehen keine Bedenken, zur Ermittlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten bei einem Vertrag mit dynamischem Stromtarif die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten je kWh einschließlich anteiligem Grundpreis zugrunde zu legen.


    Soweit der Arbeitnehmer eine häusliche Ladevorrichtung nutzt, die auch durch eine private Photovoltaik-Anlage gespeist wird, bestehen keine Bedenken, wenn zur Ermittlung der häuslichen Stromkosten auf den vertraglichen (bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs auf den durchschnittlichen monatlichen) Stromkostentarif des Stromanbieters für den Haushalt des Arbeitnehmers abgestellt und dabei ein ggf. zu zahlender Grundpreis anteilig mitberücksichtigt wird.


    Da steht nichts (mehr) von einem MID-Zähler. Aber die App-Anzeige basiert nun einmal nicht auf einem Stromzähler (den hat der Enyaq ja auch nicht verbaut), sondern auf Berechnungen. Die Abweichung zwischen App-Anzeige und Zähler der WB lässt mich fürchten, dass die Strommenge angezeigt wird, die in den Akku fließt. Sprich: in der App wären dann die Verluste des Gleichrichters nicht berücksichtigt.

    Meine naive Logik sagt mir, dass T&R ein Interesse haben müsste, dass Menschen direkt an der Autobahn laden. Gerade auf Langstrecke macht man bis 80% voll, so dass wir von einer Standzeit von 20-30 Minuten sprechen. Also genug Zeit, um weiteren Umsatz im Restaurant, Tankstellenshop und bei Sanifair zu machen. Im Zweifelsfall verzichtet man auf eine höhere Pacht bzw. Umsatzbeteiligung, weil man den Umsatz woanders macht.

    Wenn dem so wäre, hätten sie den ganzen Zirkus mit dem Prozess etc. nicht veranstaltet. Dann hätte ihnen ja egal sein können, wer da Ladesäulen errichtet. Hauptsache schnell, ausreichend viele und eine hohe technische Verfügbarkeit (womit E.On raus wäre...).

    Mittlerweile findet man auch in Autobahnnähe genug Ladesäulen mit entsprechenden Angeboten (Essen, Trinken, Sanitär). Von Snackautomat über Containerlösung bis Restaurant (Sortimo, Seed&Greet, L'osteria).

    Genau das hat T&R mit dem ganzen Zirkus erreicht. Wer nicht mir der Zeit geht, geht mit der Zeit...

    Für meine Abrechnung bei der Firma, muss ich die Heimladungungen mittels Kennzeichnung deklarieren.

    Für finanzamtkonforme Abrechnungen mit dem Arbeitgeber dürfte das "Schätzometer" in der App sowieso nicht geeignet sein.


    Hier mal der Vergleich:


    Ladung 1: laut Zähler der WB: 28,39 kWh, laut App: ca. 25 kWh

    Ladung 2: laut Zähler der WB: 13,64 kWh, laut App: ca. 12 kWh

    Ladung 3: laut Zähler der WB: 7,25 kWh, laut App: ca. 4 kWh


    Das kann man für Abredhnungszwecke doch vergessen.

    Das sind dann die berühmten +3 km/h beim Enyaq-Tacho (die hat er bei mir auch). Die höchste Abweichung hatte ich mal beim Audi 80 BJ. 94, der zeigte bei GPS-50 55 an und bei GPS 180 205. Das ist aber weit weg von 25 %.

    Ich sehe in 3 Jahren noch keine neue Ladesäulen an den Autobahnen.

    Da, wo bereits Ladeparks an den Autohöfen neben der Autobahn entstanden sind, werden die Ladesäulenbetreiber wohl kaum noch weitere Ladeparks an den Raststätten installieren. Zumal T&R trotz allem fürstliche Pacht für die Flächen verlangen wird, die die Anbieter dank Kartenverträgen nicht voll auf die Preise umlegen können. In den Jahren des Prozessierens ist schlicht der Bedarf an Ladepunkten an Raststätten gesunken. Schönes Eigentor von T&R...


    Da bleiben dann nur noch die weißen Flecken auf der Ladelandkarte. Z.B. die A5. da gibt es zwischen Bensheim und Mücke keinen (mir bekannten) Autohof oder Ladepark. Nur ein paar Ladesäulen-Atrappen von E.On. In dem Abschnitt wäre durchaus noch Bedarf...