Beiträge von Hannes1971

    alfe

    Kauf Dir erstmal irgend ein billiges Gerät und probiere, ob Du es überhaupt brauchst. Ich habe eines von Lidl für 130 € und in 4 Jahren genau 2x benutzt. Und beide Male hätte ich es nicht einmal gebraucht, da war es reine Faulheit (zum nahe gelegenen HPC zu fahren), weil es nunmal da war und um es mal auszuprobieren.


    Zum Thema höhere Ladegeschwindigkeit:


    Die ersten Enyaqs waren serienmäßig auf 50 kW gedrosselt, 125 kW kostete Aufpreis. Hinsichtlich der Hardware gibt es keinen Unterschied. Noch im ersten Jahr kam die höhere Leistung dann serienmäßig. Wurden die alten Enyaqs mit 50 kW Ladeleistung dann nicht auch über die SW-Updates kostenlos auf 125 kW freigeschaltet? Ich kann es nicht sagen, ich hatte beim ersten Enyaq von vorneherein (aufpreispflichtige) 125 kW.

    In dem Fall ist das 1 Jahr hier falsch, da es sich um ein gewerblich verkauftes Gebrauchtfahrzeug handelt, die gesetzliche Gewährleistung dafür in Gänze nur 1 Jahr beträgt und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt.

    Auch falsch. Zwar kann bei Gebrauchtwagen die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden, die Frist zur Beweislastumkehr ändert sich dadurch aber nicht. Diese betrug bis 31.12.2021 6 Monate, seitdem 12 Monate. Egal, ob die Gewährleistung 24 Monate beträgt oder auf 12 Monate verkürzt wurde.


    Guckst Du hier, hier und hier.

    Wenn es sich auf der Scheibe breitmacht und stört - putzen...

    Genau das könnte sich bei Silikon als Herausforderung erweisen.


    Ich bin sieben Jahre lang als Serviceingenieur für Lackieranlagen unterwegs gewesen, seitdem habe ich zu Silikon ein etwas angespanntes Verhältnis...

    Neuwagen? Wenn es ein Jahreswagen oder älter ist: leider normal...


    Jünger als 2 Jahre: Garantiefall. Würde ich aber auf jeden Fall beim Händler reklamieren. Dort gehört das Skoda-Logo hin.

    Warum legt der Generalanwalt dem EuGH nahe, sich nur auf die eingereichten Fragen zu beschränken?

    Wenn ich Gerichtsgutachten schreibe, bekomme ich einen Fragenkatalog und darf mich im Gutachten auch nur und ausschließlich zu diesen Fragen äußern. Wenn ich z.B. schreibe "Darüber hinaus habe ich noch folgende Mängel festgestellt: ...) wird mir das sofort von der dadurch belasteten Partei als Befangenheit ausgelegt. Selbst wenn ich mir denke, "welcher Depp hat denn die Fragen aufgeschrieben?" (was meistend der Fall ist), behalte ich das für mich und halte mich ausschließlich an die von Juristen (Nichttechnikern) gestellten Fragen.