Weiß ich doch…wie gesagt: Probiert es aus mit der Finanz - Behörde. Die mobile Ladestation steht auf der Fahrzeugrechnung mit entsprechender FIN, also durchaus zuzuordnen.
Best luck!
Das würde ich hier knallhart drauf ankommen lassen. Wenn etwas nicht dem Fahrzeug fest zuordnebar ist, im Sinne dass ich es jederzeit aus dem Auto nehmen und mit einem anderen Auto verwenden kann, ist das der Ladeziegel.
Andersherum argumentiert: müsste man die nachträgliche Anschaffung eines Ladeziegels dann auch beim Finanzamt anzeigen und dem BLP zurechnen? Wohl kaum...
Wird die Sonderausstattung (z.B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) nachträglich eingebaut, führen die Kosten hierfür ab dem Monat des Einbaus zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises und damit auch zu einem höheren geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung.