Beiträge von Hannes1971

    Wenn man also Parkplätze für BEV reservieren möchte, darf dort nicht „frei“ stehen.

    Doch, nur eben in Verbindung mit einem Halteverbot-Schild.


    Wie gesagt: meiner Meinung nach kann man der Exekutive (Ordnungsamt) keinen Vorwurf machen, wenn sie bestehende Regeln durchsetzt. Da bin ich auch ein Fan von 0 Toleranz. Wer damit ein Problem hat, möge sich an die Legislative (Gesetzgeber) wenden.


    Wo fängt es an, wo hört es auf? Im GE gab es eine vergleichbare Diskussion, wo es Teilnehmer gab, die Parken auf Behindertenparkplätzen völlig in Ordnung fanden, weil ja noch genug andere frei waren und da eh nie einer steht. Ist das Ordnungsamt dann auch kleinlich, wenn es das ahndet?


    Und noch einmal: ich störe mich weniger daran, dass jemand ohne E-Kennzeichen an einem so ausgeschilderten Ladeplatz lädt. Ich störe mich daran, dass derjenige sich erst völlig bewusst gegen ein E-Kennzeichen entscheidet und dann ein Fass aufmacht, wenn das mal (vorhersehbare) Konsequenzen hat. Die (vermeintlichen) Rechte kennt er. Die Pflichten nicht so sehr. So eine Grundeinstellung ist Gift für jede Gemeinschaft.

    Ich bin ebenso Plakettenverweigerer.

    Kann man ja alles machen. Dann aber nicht heulen, wenn man dafür mal die Konsequenzen tragen muss.


    Ich handle auch nicht immer streng nach Vorschrift. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf breiten Durchgangsstraßen steht der Tempomat auf Limit + 10. Bekomme ich aber ein Knöllchen mit vorgeworfenen 2 km/h drüber, zahle ich es halt. Ist ja gerechtfertigt.

    Für das Ordnungsamt ist die Gesetzeslage richtigerweise nicht verhandelbar, auch nicht mit vermeintlichem Tesla Bonus.

    Darüber hinaus: Ja, bei Tesla kann man sicher wissen, dass das ein BEV ist, weil Tesla nix anderes baut. Aber bei einem Corsa? Einem Skoda? Da muss man schon genauer hinschauen, ob das nun ein BEV ist oder sein Verbrenner-Gegenstück. Bei PHEV erst recht, die dürfen da auch stehen (und laden). Und bei Amazon waren auch schon Fake-Ladekabel zu finden. Soll nun jedem OA-Mitarbeiter zugemutet werden, jedes Fahrzeugmodell zu kennen und bei angeschlossenem Ladekabel zu prüfen, ob das nun eine Atrappe ist bzw. ob es auch wirklich angeschlossen ist? Ich denke, nicht.


    Von daher haben die E-Kennzeichne durchaus ihre Berechtigung.


    Darüber hinaus erlaubt das Zusatzzeichen 1010-66 grundsätzlich das Parken mit Autos mit E-Kennzeichen. Eine "Pflicht" zum Laden gibt es nur durch das weitere Zusatzzeichen 1053-54. Das heißt: bei einer nur mit den Zeichen 314 und 1010-66 beschilderten Ladesäule darf ich mit dem E-Kennzeichen parken ohne zu laden. Das hat dann aber der Ladesäulenbetreiber verbockt, nicht der Gesetzgeber. Das Zeichen 365-65 sagt übrigens nur "Hallo, hier ist eine Ladesäule". Nicht mehr und nicht weniger. Regelungen zum Parken beinhaltet es nicht.

    Die "übliche" Route von der Deutschen A5 via Straßburg auf die A35 zur Weitereise z.B. in Richtung Paris (Grenzübertritt über die Europabrücke zwischen Kehl und Straßburg), ist ohne Plakette versperrt: klick. Man müsste den Umweg via Schutterwald und Altenheim nehmen und südlich von Straßburg die Grenze queren. Aber welcher Auswärtige weiß das schon...