dann werd ich mal nochmal nachfragen und ihn um Stellungnahme bitten.
Hatte ich in einem anderen Thread schon mal geschrieben, da ich genau diese Diskussion mit dem (Un)Freundlichen auch hatte.
Kurzform:
In den Spiegelleuchten sind magelhafte Teile verbaut, die der (thermischen?) Belastung offenbar nicht standhalten und in vielen Fällen zu einem Ausfall innerhalb der Gewährleistungsfrist führen. Wenn der Freundliche nun diese mangelhaften Teile wiederum gegen gleichartige Teile tauscht, hat er ja den Mangel nicht behoben, sondern lediglich die Symptome kuriert. Im Sinne der Produkthaftung ist der Ersatz eines bekanntermaßen mangelhaften Bauteils durch ein gleichartiges Bauteil eben keine Behebung des Mangels. Hierzu müsste ein anderes Bauteil (z.B. temperaturbeständigere Folie) eingebaut werden oder eine Änderung an der Leuchte (weniger Wärmebelastung) erfolgen.