Ich habe gerade meinen Führerschein angesehen, der ist vom 28.03 1972.
Wir sind nun ein halbes Jahrhundert zusammen.
Damals Klasse 3, kann (habe ich auch schon getan) Fahrzeuge die 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen und maximal dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen fahren.
Mein Führerschein Kl.3 ist noch mal drei Monate älter als Deiner: 23.12.1971
Und zu dem Hänger-Fahren: Meines Wissens nach gingen sogar 4 Achsen, solange die beiden Achsen des Hängers weniger als einen Meter auseinander stehen und somit als eine Achse gelten. Bin allerdings so ein Monstrum wie hier unten nie gefahren, kann man aber tatsächlich mit dem alten Führerschein Kl. 3 oder dem neuen CE mieten.
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