P.S. Vielleicht war dein Kommentar auch ironisch gemeint und ich habe es nicht erkannt.
So ist es, ich habe das smiley vergessen...
P.S. Vielleicht war dein Kommentar auch ironisch gemeint und ich habe es nicht erkannt.
So ist es, ich habe das smiley vergessen...
Ich hätte - ehrlich gesagt - arge Bedenken, wenn ich in naher Zukunft auf der Autobahn nur noch mit anderen Autofahrern zu rechnen hätte, deren fahrerische Fähigkeiten einen sicheren Spurwechsel ohne einen solchen Assistenten nicht mehr zulassen....jmtc ![]()
Hat schon jemand prüfen lassen, ob es rechtlich zulässig ist, die zeitlichen Lieferungen so unterschiedlich zu handhaben?
Das wäre doch was für Verbraucherschützer und Sammelklagen?
Gibt es hier keine Juristen die einen Enyaq fahren möchten, oder sind das alles Porschefahrer?
Bitte kommt mir jetzt nicht mit Krieg! Die unterschiedlichen Lieferzeiten sind dadurch nur bedingt erklärbar!
Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas unter Verbrauchertäuschung läuft!
So, und Du meinst tatsächlich, ein Hersteller von Großserien wie Skoda, würde per Sammelklage gezwungen werden können, seine Bänder für Wochen stillstehen zu lassen, nur damit die originale Bestellreihenfolge und damit Lieferreihenfolge eingehalten werden kann, weil einzelne zur Fertigstellung notwendige Bauteile fehlen?
Du warst wohl noch nie in einem Produktionsbetrieb. Anders kann ich mir solch eine Traumtänzerei nicht vorstellen. Aber trotzdem viel Glück mit Deiner Sammelklage! ![]()
Ich kann gerne meinen ODB11-Dongle inkl. iPad am 22. mit nach Neuhaus bringen.
Super Idee, danke!
... und ich auch! Aber jetzt hast Du womöglich was losgetreten, was Dir am Ende gar nicht mehr recht ist, oder?.....
... ganz genauso ist es. Melde Deinen ENYAQ mal aus dem WLAN ab und sorge dafür, daß er an einem Punkt mit halbwegs gutem LTE-Empfang steht (zwei Balken reichen völlig). Evt. behebt das Dein Problem.
Das wäre genau auch meine Idee. Man könnte dann die neu hinzugekommenen WB und die Gesamtlast der Wohnungen im Haus zusammen in das Lastmanagement integrieren, mit Vorrang für den Wohnungsverbrauch natürlich. Denn es ist davon auszugehen, daß bei den Wohnungen vor allem nachts noch genügend "Restlast" zur Verfügung steht, um damit die zusätzlichen WB zu bedienen, ohne daß der Hausanschluß überlastet wird.
Aber das soll erst einmal der Dienstleister für uns untersuchen, ob und wie das geht.
Ich möchte die Ladeplanung aus dem Raum Berlin nach Tirol optimieren. Vorrangig bei Ionity laden wegen PowerPass. Da kommen die Stationen Nempitz, Himmelkron, Köschinger Forst und Holzkirchen in Betracht. Die letzten drei liegen mir aber etwas zu eng beieinander und ich würde gerne zwischen Köschinger und Holzkirchen laden,
Lustig, habe alle von Dir genannten Stationen auf meiner ersten richtig langen Tour von Berlin nach München und zurück einmal "abgeklappert" (außer Holzkirchen natürlich, aber auch ARAL Pulse in Schnaittach). Ging bestens!
Hört sich doch schon einmal gut an, was bei Eurer Eigentümerversammlung rausgekommen ist.
In D und nach der jetzigen Neufassung des WEG-Gesetzes sowie der Rechtsprechung kann der Wunsch nach einer eigenen WB grundsätzlich nicht mehr von den übrigen Eigentümern abgelehnt werden, solange der betreffende Eigentümer für alle Kosten der Installation und die möglichen Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum aufkommt (Wanddurchbrüche, etc.). Das macht eine Lösung wie die von bob2008 beschriebene für Dich auch machbar, kann aber ziemlich teuer werden. Heißt auch: WB am eigenen Wohnungszähler, Lastmanagement dann nur evt. mit deinen eigenen Drehstrom-Verbrauchern wie Herd oder evt. Backofen/Waschmaschine.
Im Prinzip ist in unserer WEG mit 47 TG-Plätzen diese Lösung von bob2008 schon beim Bau der Wohnungen berücksichtigt worden: Wer wollte, konnte mit seinem TG-Stellplatz vom Bauträger eine WB nebst Zuleitung und eigenem, von der Wohnung separaten Zähler erwerben. Davon haben ca. ein Dutzend Erwerber Gebrauch gemacht und der gesamte Bau wurde dann so fertiggestellt. Funktioniert bis heute einwandfrei und ohne Ärger in der WEG. Eigene WB, eigener Zähler, eigener Vertrag mit dem Energieversorger, zwei klare Rechnungen für Wohnungsstrom und WB-Strom.
Jetzt aber kommen plötzlich die "Nachzügler" um die Ecke: "Wir wollen auch eine WB!!" - und nun haben wir im Prinzip das selbe Problem wie Selenium: Einerseits kann sich die WEG laut gesetzlicher Regelung nicht dem Wunsch der "Nachzügler" in den Weg stellen, andererseits wird aber die dann zu erwartende Gesamtlast in der TG die vorhandenen Maximal-Anschlußleistung der Wohnanlage seitens des Netzbetreibers möglicherweise überschreiten, so daß das Ganze ohne Lastmanagement der Anlage nicht mehr zu realisieren ist und genau das können die schon installierten "dummen" WB nicht. Ergo müsste die WEG-Versammlung beschließen, für Alt-WB-Besitzer und "Nachzügler" alles neu installieren zu lassen (inkl. neuer WB und Lastmanagement) und die Kosten verteilen. Das wird wohl kaum eine Mehrheit so wollen, ich auch nicht. Eigentlich ist dazu meine Meinung: "Wer zu spät kommt,....." Vor drei Jahren, als das hier gebaut wurde, war ja E-Mobilität durchaus schon nichts ganz Neues und Exotisches mehr. Aber wir müssten das ja - siehe oben - im Prinzip dulden.
Um in diesem Konflikt voranzukommen, haben wir jetzt erst einmal Fachleute beauftragt, die vorhandene Situation technisch zu analysieren und Vorschläge zu machen, wie man aus dem geschilderten Dilemma evt. herauskommt. Ich werde gerne später berichten, was dabei herauskommt. Der Auftrag zur Prüfung ging an "The Mobility House" - im Internet auffindbar - die scheinen Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen in größeren WEG's zu haben.
Hannes1971 Filzstifte Henning Laemat
Ihr habt natürlich alle Recht, das Arbeitszeitgesetz gilt für alle gleichermaßen! Bei unseren Tarifangestellten wurde das auch beachtet und ggf. bei Verstößen abgemahnt.
Auf der AT- und GF-Ebene sah das zumeist ganz anders aus....