Alles anzeigenGenau diese Frage hab ich heute mit meinem Steuerberater diskutiert.
Tatsächlich gilt beim FA nach Gesetzestext der Brutto LP am Tag der Zulassung. Bei Leasing kommt immer ein Schreiben der VW Leasing Bank in dem explizit der Brutto LP ausgewiesen ist - zur Vorlage beim Finanzamt. Hatte ich bisher bei allen Firmenwagen so.
Jetzt wird es spannend, was da in dem Fall, der mich direkt auch betrifft, drin stehen wird. Das ist zumindest fürs Leasing dem FA gegenüber das Ausschlag gebende. Interessant eben deswegen, weil durch die Veränderung von einzeln bestellbarer Ausstattung hin zu Paketen, eigentlich kein LP für die Fahrzeuge VOR der Umstellung angegeben werden kann, weil es eben keine Listenpreise für einzelne Ausstattungen mehr gibt.
Ich werde zur Klärung morgen mal mit der Leasingbank telefonieren.
Ich zitiere mich kurz selber und habe nun eine Antwort von Skoda Leasing:
Nachdem mehrere Mitarbeiter bei der Skoda-Leasing sich mit dem Anliegen beschäftigt haben, konnte mir nach gut 25 Minuten am Telefon bestätigt werden, dass die BLP-Bestätigung gemäß dem vereinbarten Vertrag/Preis bei Vertragsunterzeichnung erstellt wird. In der Regel bekommt man diese bei Skoda (anders als bei VW und AUDI) aber erst nach Zulassungsmeldung des Händlers bei der Leasing. Also somit kein Problem durch die Preiserhöhung mit dem BLP für Besteller vor dem Modellwechsel.
Ich leg mich jetzt mal wieder hin und bau das Adrenalin ab
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