Beiträge von RalphP

    Ich zitiere mich kurz selber und habe nun eine Antwort von Skoda Leasing:

    Nachdem mehrere Mitarbeiter bei der Skoda-Leasing sich mit dem Anliegen beschäftigt haben, konnte mir nach gut 25 Minuten am Telefon bestätigt werden, dass die BLP-Bestätigung gemäß dem vereinbarten Vertrag/Preis bei Vertragsunterzeichnung erstellt wird. In der Regel bekommt man diese bei Skoda (anders als bei VW und AUDI) aber erst nach Zulassungsmeldung des Händlers bei der Leasing. Also somit kein Problem durch die Preiserhöhung mit dem BLP für Besteller vor dem Modellwechsel.


    Ich leg mich jetzt mal wieder hin und bau das Adrenalin ab :D.

    Eine Frage an die Dienstwagenfahrer,

    Weiß jemand wie es sich mit dem Bruttolistenpreis verhält, wenn das Auto mit den neuen Paketen nicht mehr 1:1 konfigurierbar ist?

    Bleibt dann eventuell der Bruttolistenpreis gegenüber dem Bestellzeitpunkt bestehen?

    Könnte mir vorstellen, dass einige sich um die 60k Grenze bewegen.

    Genau diese Frage hab ich heute mit meinem Steuerberater diskutiert.


    Tatsächlich gilt beim FA nach Gesetzestext der Brutto LP am Tag der Zulassung. Bei Leasing kommt immer ein Schreiben der VW Leasing Bank in dem explizit der Brutto LP ausgewiesen ist - zur Vorlage beim Finanzamt. Hatte ich bisher bei allen Firmenwagen so.


    Jetzt wird es spannend, was da in dem Fall, der mich direkt auch betrifft, drin stehen wird. Das ist zumindest fürs Leasing dem FA gegenüber das Ausschlag gebende. Interessant eben deswegen, weil durch die Veränderung von einzeln bestellbarer Ausstattung hin zu Paketen, eigentlich kein LP für die Fahrzeuge VOR der Umstellung angegeben werden kann, weil es eben keine Listenpreise für einzelne Ausstattungen mehr gibt.

    Ich werde zur Klärung morgen mal mit der Leasingbank telefonieren.

    Heute auch mal wieder Info von Olga bekommen: nach wie vor ist Produktionseinplanung in KW 28/22 bestätigt (mit den üblichen Floskeln: "... in unserem System gibt es keine Änderung, das Auto ist für KW 28/2022 eingeplant. Wir können den Produktionstermin nicht auf 100 Prozent bestätigen, weil sich die Komponentenversorgungssituation von Tag zu Tag ändert. Danke für Ihr Verständnis.")

    Scheint also (ausnahmsweise) stabil zu sein.

    Danke JSB


    na dann schaun wir mal, wie das in der Praxis aussehen wird, sofern überhaupt an der Grenze gekratzt wird ...

    DAs ist alles korrekt, aber den meistens gehts um die Dienstwagenbesteuerung gehts um die brutto Listenpreis der 60.000€ nicht übersteigen darf und das am Tag der Erstzulassung um in den Genuss von 0,25% zu gelangen.

    Also das glaube ich nicht. Für das Finanzamt liegt ja dann die Gesamtberechnung des Bruttopreises aus der Bestellung zugrunde, weil das der vertraglich vereinbarte und bezahlte Preis ist, egal wann das Fahrzeug zugelassen wurde. Sonst müsste das FA ja bei jedem Fahrzeug prüfen, ob da inzwischen eine Preiserhöhung statt gefunden hat. Als Käufer/Leasingnehmer liegt einem als einziges Dokument mit Preisangabe eben die Bestellung bzw. Rechnung vor. Und bei Rechnung steht ja auch der ursprünglich vereinbarte Preis.


    Sollte ich da falsch liegen, würde mich interessieren, wo das steht, dass das FA den LP zum Zulassungszeitpunkt betrachtet.

    ralph Kupplung treten oder Kupplungshebel (beim Motorrad) betätigen geht wie Bremse treten als gelernte Notreaktion sehr schnell, Automatik nutzt da nicht.

    Das hab ich auch nicht behauptet, dass Kupplung trennen beim Schalter keine Notreaktion wäre ;). Ich hab lediglich mit herkömmlichen Automatikfahrzeugen verglichen. Alles gut :).