Es geht bei der amtlich Zulässigen Steigung einzig um Stecken, bei denen die Steigung auf einem amtlichen Schild angeschrieben ist, die dann die 8% bzw.12% überschreitet. Hierdurch ist der Hersteller mit seiner Auslegung der Antriebe und der Fahrzeugstabilität auf der sicheren Seite. Wenn ich also eine 18% Rampe mit 1000kg Anhänger hoch fahre, an dieser kurzen Rampe (Kanstein, Absatz etc.) kein amtliches Verkehrsschild steht, hat sowohl der Enyaq als auch der Hersteller kein Problem mit der Kühlung. Dies ist jedoch ein anderes Thema, da man dafür sicher kein Strafzettel, Fahrverbot etc. riskiert.
Wie auch immer. Eigentlicher Anstoß der Diskussion ist doch immer noch, dass Skoda Deutschland seit Anfang an mit den 8% Werten Werbung gemacht hat, diese aber dann doch nicht in die Papiere eingetragen wurden. Das ist und bleibt enttäuschend. Ob es juristische Folgen hat, mag ich nicht bewerten.
Hat schon jemand von den neueren Modelljahren die 8% Werte in seinen Papieren entdeckt?