Ich denke an den Passus im Merkblatt. "
Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung
und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung) erfolgen."
Der einfachste Nachweis wäre hier eine Rechnung des Installateurs. Natürlich erfüllt man den Passus auch durch eine entsprechende Erklärung. Nur wird der Sachbearbeiter diesen Sonderfall erst einmal "verkraften" müssen. Schneller geht die Bearbeitung des Antrags dadurch vermutlich nicht. Also warum nicht 750€ für die Box und 151€ für die Arbeit einreichen. Sollte doch beim Sachbearbeiter leichter durchgehen