Ich meinte nicht in 30 Jahren, sondern jetzt. Sind zwei Kennbuchstaben zulässig?
Hast du denn ein 30 Jahre altes e-Mobil, dass du anmelden möchtest? Es gab einmal einen Golf II elektrisch. In HH fährt noch einer davon herum. Könnten man den Fahrer einmal fragen, wie er es handhaben möchte. ?