Beiträge von Henning

    Ich meinte nicht in 30 Jahren, sondern jetzt. Sind zwei Kennbuchstaben zulässig?

    Hast du denn ein 30 Jahre altes e-Mobil, dass du anmelden möchtest? Es gab einmal einen Golf II elektrisch. In HH fährt noch einer davon herum. Könnten man den Fahrer einmal fragen, wie er es handhaben möchte. ?

    Nur mal angenommen, mein E-Auto ist 30Jahre alt.

    Wo steht dann das „H“ vor oder hinterm „E“.

    Also SHG-AB 1 HE oder?8)

    Dann wird natürlich das "E" gegen das "H" getauscht. In 30 Jahren wird es hoffentlich keine Sonderregelungen für"E" mehr geben und alle anderen verbliebenen Heizölrotationserzeuger bereits auch ein "H" haben.

    ich erkenne den Vorteil von Handwäsche nur bedingt. Man kann sich dabei leicht Kratzer erzeugen, wenn man nicht sehr sorgsam arbeitet. Eine drehende Bürste wird eventuell vorhandenen Sand jedoch sicherer los als die Handbürste.

    Auch sind die aerodynamischen Karosserien so schön kompatibel zu Waschanlagen. Per Hand wachsen ist besser als mit der Maschine. Aber viele Arbeit.

    Motorräder wäscht man per Hand, weil sie so gar nicht in Waschanlagen passen. ?

    Und außerdem möchte ich meinen Tankwart weiter unterstützen. Hier auf dem Land haben schon genug Geschäfte aufgegeben.

    ok. Dann anders. Ich besaß einmal einen Alfa 147 JTD. Reimport über Spanien. Kaufpreis 15.500€. Listenpreis in Deutschland 21.000.

    Nach drei Jahren und 40.000km konnte ich inklusive Niederquerschnittsräder und Winterrädern auf Alfa Original Alufelgen mit Mühe nur 10.000€ erzielen. Das Auto sah aus wie neu, war Checkheft gepflegt und im top Zustand. Der Dieselskandal noch nicht einmal erfunden. NOx war damals ein Begriff der möglicherweise im Chemieunterricht vorkam.


    Den Preis macht aber leider der Markt. Der steht zur Zeit auf e-Mobiliät. Wer weiß ob man mit Verbrennern in vier Jahren noch in Großstädte einfahren darf (siehe London schon seit längerem, Paris auf dem besten Weg, ...)