Henning so ganz klar ist mir nicht was du sagen willst. Für Klasse B ist soweit ich weiß das zulässige (nicht tatsächliche) Gewicht entscheident. D.h. wenn der Enyaq eine zGM von 2612 kg hat darf man mit B nur noch einen Hänger mit 888 kg zGM ziehen. Ode hat sich das geändert?
Deshalb finde ich es ganz ungeschickt von Skoda, das bei den MJ 21 Fahrzeugen des IV 60 eine zGM von 2506 kg hat .. Wenn ich dies richtig sehe ist das mit dem MJ 22 aber auch auf 2500 kg reduziert, womit sich dann auch tatsächlich 1t Hänger mit dem B ziehen lassen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Pkw darf bei B nicht über 3500kg liegen.
erklärt zu B:
"Erlaubte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt"
Somit kann ich doch an 3500gk Auto noch 750kg anhängen...
Oder an ein in dem Moment auf 2300 kg beladenes Auto noch 1200kg Anhänger ?
Hat der ADAC im dritten Anstrich das "zulässig" vergessen?
Wie auch immer. Ich habe Klasse 3 und mich mit den neuen Klassen heute über obigen Link informiert. Möge bitte jemand mit Klasse B eine Klarstellung schreiben, wenn erforderlich.
Mit Klasse 3 kann ich jedenfalls problemlos die 3612 kg ausnutzen. Somit möchte ich auch mit dem Enyaq 1200kg ziehen durften.