Zumindest in der Schweiz ist auch das öffentliche Warnen verboten.
Artikel 98a Absatz 3 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes: «Mit Busse wird bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt».
Die aktuelle Rechtssprechung sieht so aus, dass darunter auch sozialle Medien wie Facebook, Twitter und co. fallen!
Und eigentlich auch das Blinken mit der Lichthube, wenn man den entgegenkommenden Verkehr warnen will.
und genau hier (Radio und Internet) hat der deutschen Gesetzgeber Lücken gelassen. Nun fällt es schwer diese zu schließen. Manch Radiosender wird vermutlich nur wegen seiner guten Warnungen gehört.