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Nein. Ich habe ein Produkt Stand 08.2022 gekauft mit den Versprechungen des Volkswagen-Konzerns. Diese Versprechungen sind bis heute nicht eingelöst. Es ist für mich absolut in Ordnung, wenn andere Foristen mit dem Stand heute zufrieden sind. Ich bin es nicht. Bei weitem nicht.
Wenn die „Versprechungen des Volkswagen-Konzern“ explizit Vertragsbestandteil Deines Kaufvertrages oder der AGBs oder was auch immer sind, dann hast Du absolut recht. Sind diese Versprechungen jedoch nicht explizit bilateral vereinbart, sind es die Hoffnungen, die einige von uns (gehabt) haben, aber halt nicht mehr.
Mit geht es immer wieder bei Käufen technischer Objekte so, dass ich die Erfahrungen mache, dass von mir als Versprechungen wahrgenommene (oder auch nur subjektiv interpretierte) Punkte dann doch nicht kommen. Mal ärgert es mich mehr, mal weniger. Letztendlich ist aber jedes technische Objekt, wenn ich es übernehmen, veraltet.
Viele hier immer wieder genannten Punkte kann ich als Wünsche nachvollziehen, einige teile ich auch — und gleichzeitig juckel ich mit meinem ENYAQ seit inzwischen über 2 Jahren in Summe sehr zufrieden über die Straßen.