Beiträge von Enyaq2020

    Mein ENYAQ hat nun heute auch das Updte angezeigt und ich habe es durchgeführt.


    Meiner Werkstatt werde ich morgen die ausgelesenen Veränderungen mailen:


    - "Batterie für Notrufmodul":

    -- Batteriezustand: "Batterie OK" -> "Battery Critical"

    -- Ladezustand: "96" -> "95"


    - "Backup Batterie SoH":

    -- rSoH: "85" -> "52"

    -- mSoH: "84" -> "100"


    - Fehlermeldung Steuergerät 75:

    -- "Backup Batterie Lebensdauer kritisch"

    ISA automatisch abschalten versprechen die hier (ZenBox):
    https://zen-box.pro/en/isa-deactivation/
    Funktioniert das und wie ist das mit Updates ? Gibts da Erfahrungen ?
    Und ja, vermutlich nicht erlaubt, zumindest Grauzone, vielleicht auch nicht.

    Für mich wäre bei dieser Überlegung tatsächlich der wichtigste Punkt, ob mit so einer Maßnahme die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen würde. M.W. werden viele dieser Eingriffe an mehreren Stellen dokumentiert (teilweise m.W. auch online beim Hersteller) und im Falle eines Unfalls ggf. auch geprüft. Und wenn dann mein Versicherungsschutz weg wäre, wäre mir persönlich das ein zu hohes finanzielles Risiko.

    Ich warte ebenfalls nun seit Wochen - und bei der Inspektion vor Wochen wurde ich auch schon auf das fehlende Update hingewiesen, doch über die Werkstatt ist das ja kostenpflichtig.


    Speicher


    Auch meinen Fall darfst Du gerne in Deine Sammlung aufnehmen.

    Für mich ist das immer wieder zitierte Beispiel "Gefahrenschild plus Geschwindigkeitsbegrenzung" (zum Beispiel "Ampel & 70") ein ideales Beispiel, um über ein fehlerhaftes Verhalten zu diskutieren. Denn auch ich als Mensch weiß immer wieder nicht, ob außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach der Ampel noch 70 km/h gelten oder nicht.


    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) als Grundlage ist eindeutig: Wenn die durch das Gefahrenschild angezeigte Gefahrenstelle vorbei ist, ist auch die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

    Doch wie ist die Beschilderung in der Realität? Ich fahren viel in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt.

    - In Niedersachsen gibt es auf meinen Strecken sehr viele Ampel&70-Stellen, bei denen zusätzlich ein Geschwindigkeit-Aufhebungszeichen steht, oft erst hinter einer Kuppe oder Kurve, also erst deutlich nach Passieren der Gefahrenstelle erkennbar.

    - In Sachsen-Anhalt gibt es auf meinen Strecken sehr viele Ampel&70-Stellen, bei denen es keine Geschwindigkeits-Aufhebungszeichen gibt.


    Obwohl also die StVO eigentlich eine klare Vorgabe gibt, wird dies örtlich unterschiedlich gehandhabt, teilweise unterschiedlich kontrolliert und teilweise auch unterschiedlich in einem Prozess bewertet. Das ist leider nach meiner Erfahrung die Praxis.


    Mein persönliches Votum ist klar: ich bin für eineindeutige Kennzeichnungen und deshalb sollte eine Begrenzung durch Schilder auch immer durch Schilder aufgehoben werden.


    Ein vergleichbares Beispiel ist für mich auch die Geschwindigkeit-Regelung innerorts auf z.B. 30 km/h, wenn Straßen einmünden.

    Ich war mit einem meiner Enkel mit meinem ENYAQ beim Fahrsicherheitstraining und da haben wir auch die Funktion Parkbremse als Notbremse getestet. Notbremse heißt, dass der kleine Kipphebel für die Parkbremse hochgezogen und oben gehalten wird. Solange dies so ist, lässt sich das Bremsen nicht übersteuern.

    Ich kenne keine Angabe dafür. Auf den variablen Ladenoden in der oberen Position lade ich bis zu 7 Wasserkästen, also 7x ca. 15 kg = 105 kg. Ich gehe davon aus, dass das Blech darunter um einiges mehr aushält.


    Wichtig ist aus meiner Sicht eine gute Lastverteilung und Ladungssicherung.