Wolfsburg ist wahrscheinlich im Moment noch eine Ausnahme, könnte aber dennoch schon erstens als Vorbild und zweitens auch als Referenz für andere Städte dienen.
Beiträge von Enyaq2020
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Ich kenne es von meinem Autohaus so, dass
-- "harmlose" Änderungen codiert werden und
-- sicherheitsrelevante Änderungen nicht codiert werden.
Harmlose Codierungen sind dort z.B. Temperatur der Lenradheizung, Komfortblinken und Sonnenrolle.
Sicherheitsrelevante Codierung sind dort z.B. LaneAssist und Heckklappen-Piepsen.
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Aus CarScanner lese ich diese Eckwerte bei einer Autofahrt am selben Tag:
- 99,15 % SoC Display entsprechen 95,20 % SoC BMS (= BatterieManagementSystem)
- 49,92 % SoC Display entsprechen 50,80 % SoC BMS
- 4,24 % SoC Display entsprechen 9,60 % SoC BMS
Daraus schließe ich, dass der Puffer oben und unten ziemlich gleich sein wird.
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Vielleicht sollte man mal Parkhausbetreiber in Oslo fragen. Es gibt da viele Parkhäuser, die 50 bis 100 Ladeplätze anbieten. Es muss also irgendwie doch relativ einfach machbar sein. Warum scheuen sich hier die Verantwortlichen nur immer so heftig davor?!
Da muss man gar nicht nach Oslo schauen, auch in Deutschland gibt es öffentliche Tiefgaragen mit zig Ladepunkten (z.B. Wolfsburg: 55 Parkplätzen mit jeweils einem 22 kW-Ladepunkt).
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Das finde ich eine guten Ansatz!
Das heißt, die Anmeldung heißt du erst gemacht, als die den Fahrzeugbrief abgeholt hattest?
Irgendwie ist da immer noch was schief, was wäre gewesen, wenn der Händler in der Zeit (an dem Tag) Insolvenz angemeldet hätte?
Andere Meinungen dazu?
Da ich in diesem Fall den Zulassungsservice des Autohauses genutzt habe, brauchte ich den Fahrzeugbrief nicht vorher.
Als ich vor Jahren meinen SUPERB gekauft habe, habe ich mit dem Fahrzeugbrief die Zulassung gemacht, während das Fahrzeug als Pfand beim Händler stand, und dann haben wir getauscht, so dass er den Fahrzeugbrief hatte und ich den SUPERB.
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Da steht ja week 02/2022 - also quasi seit dieser Woche - vermutlich nur für Fahrzeuge die ab dieser Woche gebaut werden. Bestandfahrzeuge wird das dann wohl doch deutlich später erreichen - oder hat jemand etwas anderes gehört?
Im Moment weiß meine Škoda-Werkstatten noch nichts davon, ich habe gerade mit meinem Ansprechpartner in meinem nicht ganz kleinen und gut mit Škoda vernetzten Autohaus telefoniert.
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Ich habe meinen ENYAQ ohne den Fahrzeugbrief (wie es früher hieß) übernommen, ohne vorher zu bezahlen. Wenige Tage nach der Übernahme kam die Rechnung, die ich dann per Überweisung beglichen habe. Nachdem das Geld beim Händler eingetroffen war, konnte ich mir den Fahrzeugbrief abholen.
Ich kenne es auch nicht anders aus meiner Vergangenheit mit mehreren Händlern.
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Laut der „Technischen Produktinformation 'API 11-2021 Ladeausfälle bei aktivierter zeitlich verlegter Abfahrt‘ (Vorgangs-Nr.: 2065388/1; Freigabedatum: 25.11.2021)“ (Quelle: Škoda ERWIN) soll das Problem mit dem neuen „Fahrzeug-SW-Paket ME 3.0“ gelöst werden. Und dieses Paket soll in 2022 auch eingespielt werden.
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Es gibt Ernst zu nehmende Studien (ich bin im Moment aber zu faul, diese zu suchen), die anhand von Praxis-Beispielen zeigen, das viel mehr E-Autos in einer Tiefgarage geladen werden können ohne dass zuvor der Stromanschluss dafür gewaltig aufgebohrt werden muss.
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Die Bedienung der Auswahl ändert sich nicht:
— erst im rechten Tastenfeld beim Lenkrad auf die Taste oben links drücken
— dann mit dem Scrollrad aus den im Fahrerdisplay gezeigten Möglichkeiten das gewünschte auswählen
— und Scrollrad drücken
Vor der oben genannten Änderung stehen diese beiden Möglichkeiten zur Auswahl:
— „Automatische Distanzregelung (ACC)„
— „Geschwindigkeitsbegrenzer“ (= Limiter)
Nach der oben genannten Änderung stehen statt zwei nun drei Möglichkeiten zur Auswahl (die zusätzliche Auswahl ist in fett gesetzt):
— „Automatische Distanzregelung (ACC)“
— „Geschwindigkeitsregelanlage“
— „Geschwindigkeitsbegrenzer“
Beim Starten das ENYAQ ist immer die erste Auswahl, also die „Automatische Distanzregelung (ACC)“ voreingestellt.