Beim Fahren merkt man auch keinen Unterschied. Sind ja identische Fahrzeuge, auf der identischen Plattform, mit identischem Radstand und Spur.
Beiträge von ChrisEngel
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Yes. War vorher aber auch schon so ohne die gesetzliche Grundlage.
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Jup, formaljuristisch ist der Händler der Vertragspartner von Skoda und der "Fahrer"/Endkunde der vom Händler.
Als Endkunde habe ich vertraglich mit Skoda gar nichts am Hut. Nichts.
Der Händler kauft ein Fahrzeug beim Hersteller und der Endkunde beim Händler. -
Ggf. ist die "falsche" Einstellung der Comfort-Ausstieg und in der Stellung bleibt der Sitz hängen? Habe auch das Problem, daher den Comfort-Ausstieg deaktiviert. Eignet sich wahrscheinlich eh nur für 120kg+ Menschen.
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Naja, ich, du, wir, alle Skoda-Endkunden sind eben nicht die Kunden respektive Vertragspartner von Skoda.
Der Kunde von Skoda ist der Händler. Und der ist eben mein Vertragspartner. Was da untereinander ausgehandelt wurde, sind unabhängige Dinge. Die Händler handeln ja in eigener Verantwortung und Bilanz.
Wahrscheinlich hätte Skoda auch die Kosten in Höhe von 4500€ übernommen, wenn diese durch die Händler richtig verrechnet und weitergebenen worden wären. Ist halt aber ein unfassbar komplexer Verrechnungsaufwand.
Gesamt gesehen ist es aber dennoch ein riesen symbolischer Betrug am Kunden, dass die "Marke" die Übernahme verspricht, aber am Ende niemand das Geld gesehen hat.
Die Frage ist, was sollte und/oder könnte durch eine Öffentlichmachung passieren? -
enopol siehe hier: https://www.skoda-auto.de/service/skoda-garantie-uebersicht
Wie eh und je gibt es bei Skoda 2 Jahre Herstellergarantie. Die Verlängerung läuft über einen Drittanbieter, auch wenn diese als Zubehör mit bestellt wird.
Kann sein, dass es in anderen Ländern als DE anders aussieht. Hier gibt es aber für jede VW Marke nur 2 Jahre Herstellergarantie.
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Man muss zwischen Herstellergarantie und Garantieverlängerung unterscheiden.
Wenn es um die Herstellergarantie geht, so ist es vollkommen egal, wo man die Inspektion machen lässt, sofern es eben nach Herstellvorgaben erfolgt. Das ist auch rechtlich ganz klar definiert.
Anders sieht es bei der Garantieverlängerung aus. Das ist nämlich keine Garantie, sondern eine Garantieversicherung über eine Drittpartei. Die können natürlich beliebige Bedingungen definieren.
Bei Jeep ist es z.B. auch so, dass man gar keine Garantieverlängerung bekommt, wenn man ein Mal eine Inspektion anderswo gemacht hat.
Also, Augen auf und lesen
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Nur das rosa Teil ist die Sicherung. Unter Umständen bekommt man die selbst raus, ist aber eine unfassbare Fummelei, bei der du ggf. die Kolbenstange beschädigst.
Ich würde keinen Finger rühren. Der Händler muss sich kümmern. Da man mit der Sicherung ohnehin nicht fahren darf, muss er das Fahrzeug abholen lassen etc.
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JIoa, genau das habe ich auch! Je nach Höhe des Absatzes mal mehr mal weniger. Problematisch wird es, denke ich, nur wieder mit dem Serviceberater. Habe nämlich nun einen Termin bekommen und wieder den gleichen Ansprechpartner. Ich werde nochmal anrufen und sagen, dass ich nach dem letzten Mal von jemand anderem betreut werden möchte. Zur Not gehe ich auch zu einem anderen Haus der Gruppe. Aber diese unverschämte und überhebliche Art...nene.
Edit: Gerade telefoniert, habe einen neuen Betreuer. Werde dann in zwei Wochen mehr berichten können. Habe jetzt viel gelesen, dass es zumindest bei VW häufig Fälle gab, wo ganz klar war, dass es das Lenkgetriebe ist, aber immer erst die Vorgabe vom Hersteller gab: Koppelstangen tauschen, dann Stoßdämpfer, dann Spurstangen und dann erst das Lenkgetriebe. Taktik? Um den Kunden mürbe zu machen, bevor es in der Garantie teuer wird?

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zice ja weiß ich doch nicht
das soll ja mal jemand herausfinden, bestenfalls die Werkstatt
Aber ich tippe jetzt sehr stark drauf.@haribo ich hoffe nun drauf. Dann wäre das wenigstens eine Lösung. Hattest du auch die Geräusche beim "hinundherlenken" im Stand?