ja das geht, aber dann blässt er in der Mitte nach unten in die Ladeschale der Handys ab
Ah, das ist dann die Klimatisierung (Kühlung) für das selbst erwärmende Handy in der Ladeschale ![]()
ja das geht, aber dann blässt er in der Mitte nach unten in die Ladeschale der Handys ab
Ah, das ist dann die Klimatisierung (Kühlung) für das selbst erwärmende Handy in der Ladeschale ![]()
So lange der Elektriker seinen Job gewissenhaft macht - und das hat Deiner Beschreibung nach den Anschein - ist doch alles gut.
Bei mir war es Okt 2012- Da ich aber 15,9 kWp auf's Dach gebaut habe, habe ich mit dem TL 10000 ständig auf 70% reduziert. Alleine durch die Leistungswahl des WR und nicht durch einen Einstellung im WR.
Sieht man auch sehr schön am Diagramm, welches ich weiter oben im Beitrag ergänzt habe.
Wann hast Du Deine Anlage in Betrieb genommen?
Bei mir ist die Begrenzung der WR mit seiner Leistung. Hätte ich einen 15000 am Start, wäre das anders.
Da ich aber in Summe unter 25 kW bleibe, würde die 70% Abregelung nach heutiger EEG Sachlage meiner Meinung nach nicht mehr auf mich zutreffen.
aber nur, wenn ich unterschiedlich Große Kacheln wähle?
Meiner Meinung nach ist jede Kachel (Kachelgröße) nur einmal anwählbar.
Ich hab jetzt aber nicht mehr im Kopf was passiert wenn ich auf Homescreen 1 eine 3 * 3 Navi Kachel nehme und auf Homescreen 2 eine 2 * 2 Navi Kachel ...
Wer probiert es für uns aus ?
Genau: Und der geht meiner Meinung nach heute eben erst > 25kW los - und nicht schon bei unter 10 kW wie bei mir in 2012
Ich schau da lieber mal ins Gesetz: § 9 EEG 2021 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Da steht in §9 Technische Vorgaben für PV Anlagen:
ZitatAlles anzeigen(1) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben einer Verordnung nach § 95 Nummer 2 müssen Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und Betreiber von Anlagen, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben wird, ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer 1 und 2 feststellt, ihre ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend der Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz
1.die Ist-Einspeisung abrufen können und
2.die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.(1a) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben einer Verordnung nach § 95 Nummer 2 müssen Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt und höchstens 25 Kilowatt, die nicht hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben wird, ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer 1 feststellt, ihre ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend der Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz die Ist-Einspeisung abrufen können.
(1b) Ihre Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 1a können Betreiber auch durch einen Dritten erfüllen lassen. Übernimmt die Ausstattung der Anlage mit einem intelligenten Messsystem der nach dem Messstellenbetriebsgesetz grundzuständige Messstellenbetreiber, genügt die Beauftragung des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 33 des Messstellenbetriebsgesetzes. Übernimmt die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem ein Dritter als Messstellenbetreiber im Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes, genügt dessen Beauftragung.
(2) Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinn von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von
1.Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer 1 und 2 feststellt, in Betrieb genommen werden, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise zumindest bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann, oder
2.Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer 1 feststellt, in Betrieb genommen werden, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen nach Nummer 1 ausstatten oder am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Zu meiner Zeit war die Begrenzung noch bei 10 kW
Da grade nur 95mm2 Kabel da war
So eine Verschwendung muß gnadenlos ausgenutzt werden.
Geht da ein CCS Schnellader?
Dann kommen bestimmt alle Foristi gerne zum Kaffee bei Dir vorbei ![]()
Mein SMA Tripower 10000 hat keine interne Begrenzung.
Allerdings habe ich den 10000er so gewählt, dass die Anlage dauerhaft auf 70% abgeregelt ist. War seinerzeit für Anlagen > 10kWp noch die besser Alternative als das EVU die Begrenzung nach Lust und Laune machen zu lassen.
Da die Anlage aber eh nach Norden abfällt und tlw. beschattet wird, bin ich eh nur selten am theoretischen Maximum ![]()
was? heute kein Bier?
Doch
Prost ?
Ist leider nicht so dolle zu erkennen.
Hätte das hier nehmen sollen: nahrung_smilie_0163.gif