Beiträge von BlauesCoupe

    Hannes1971 Ich liebe ja Pragmatismus. Und Du bist ganz sicher pragmatisch. Aber irgendwann wird Pragmatismus zu Fatalismus. Und Du grenzt bei dem Thema ganz hart dran. Du hast Dich damit abgefunden. Es ist eben so, basta. Friss oder stirb!


    Für mich hat das Ladewirrwar aber etwas extrem nerdiges. Für jemanden, der ausser bei Infrastrukturellen Dingen (Strom, Wasser, Telekommunikation inkl. Unterhaltung u.ä.) keine Abos hat, und der bisher bei der Fortbewegung auch kein Abo hatte, ist es irrational, dass er plötzlich mehrere Abos für die Fortbewegung haben soll. Und so geht es fast allen, die von Verbrenner auf Elektro umsteigen. Es bleibt unverständlich, warum dieser Quatsch nötig ist. Es schreckt ab. Mit der Zeit wird man sicher pragmatisch und irgendwann auch fatalistisch. Aber für Leute, die darüber nachdenken umzusteigen, die logischerweise noch keinen Pragmatismus aufgebaut haben können, beeinflusst es die Entscheidung für oder gegen ein Elektroauto ganz gewiss. Wenn man das Elektroauto fördern möchte, dann muss ein Ladevorgang so einfach sein wie ein Tankvorgang: irgendwo anhalten, sofort wissen, dass es einen ordentlichen Preis hat, in bar, mit Karte oder via NFC zahlen.

    Echt? In der Schweiz kostet der Strom vom gleichen Anbieter am HPC an der Autobahn mehr als am HPC neben der Autobahn? Welcher Anbieter ist das bitte?


    Und den Strom an der WB kann man preislich ja kaum ernsthaft mit dem Strom am HPC vergleichen. Da wird es dann lächerlich.

    Du denkst zu sehr geradeaus. Hattest Du es wirklich noch nie, dass an der Autobahn Dein bevorzugter Anbieter nicht existent war, aber eben neben der Autobahn? Dann musst Du Dich entscheiden: Laden Adhoc an der Autobahn ohne Umweg oder aber abfahren und günstiger laden und dabei Energie für den Weg verschwenden. Da sind die Preise dann deutlich unterschiedlich!


    Und warum kann ich den HPC-Strom preislich nicht mit der WB vergleichen? Stimmt, er müsste durch den Grosseinkauf am HPC noch viel günstiger sein als bei mir privat.

    ...dann lädt man sich abofrei die Ionity- und die Tesla-App aufs Handy und fährt sorglos kreuz- und quer durch Europa...

    Ich habe eine Kreditkarte und 3 EC-Karten. Warum reichen die, um mit einem Verbrenner immer zu lokal angebrachten Preisen (ausser Hotspots wie Autobahnen) in ganz Europa Energie nachzufüllen und beim Elektrokarren nicht? Das ergibt keinen Sinn und stellt eine blödsinnige Hürde beim Umstieg dar.

    ...Es ist ja keiner gezwungen, an der Raststätte zu tanken, wenn die nächste normale Tankstelle keine 3 Minuten von der nächsten Abfahrt entfernt ist und der Sprit da 20 Cent je Liter günstiger ist...

    es sind tatsächlich unglaubliche 50 Cent je Liter, die Autobahntankstellen draufschlagen, was aber prozentual unter 30% ausmacht. Der Unterschied von 59ct zu 87ct sind knapp 50%. Wenn also die 30% bei Autobahntankstellen als Abzocke deklariert wird, was sind dann 50% bei EnBW?

    Versuche doch heute einmal ein PKW-Neufahrzeug zu bekommen mit 3 vollwertigen Sitzen in der 2. Reihe. Mittlerweile wird man überall in die Kleinbusabteilung geschickt, und das, obwohl so viele Autos genauso breit sind wie ein Sharan/Alhambra/C8/806 usw.

    Das wird vom KBA akzeptiert, weil es offiziell als Tagfahrlicht definiert ist.

    Aber jede Zulassungsbehörde in Europa hat so ihre Eigenheiten und warum zum Beispiel das KBA die OLED-Rückleuchten bei Q6 e-tron und A6 e-tron nicht erlaubt, die Niederländer aber schon bleibt ein Rätsel.

    Muss nicht Tagfahrlicht ausgehen, sobald Abblendlicht angeht? Auf Wikipedia heisst es:

    Zitat

    Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

    Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, bei denen das Tagfahrlicht allein mit 100 Prozent Leuchtkraft leuchtet und bei Einschalten des Abblendlichts sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau dimmt, damit gilt es rechtlich als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchte und ist auch in Kombination mit dem Abblendlicht zulässig. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und dürfen höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.

    ich sehe auch nicht, dass die Leuchtbänder gedimmt würden. wie kann so etwas überhaupt zugelassen werden?

    Für mich ist der grosse Anteil senkrecht im Wind stehender Front, relativ steil stehende Frontscheibe sowie die übermässige Höhe ein Zeichen für SUV. Ersteres und letzteres hat er seiner Abstammung vom Geländewagen zu verdanken.