...Daraus folgt: So lange ich in der Schweiz lebe, kann ich nur Autos in der Schweiz testen die hier zugelassen sind. Das die Zusammenarbeit mit dem Importeur schwierig ist, kommt noch hinzu. Zudem gibt es dort nur eine sehr kleine Auswahl (meist 1-2) an Fahrzeugen für PR-Zwecke. Alternativ kann ich einen Vorführwagen eines Händlers testen. Allerdings kann ich damit z.B. keine Langstrecken fahren oder ins Ausland...
Das ist nicht ganz richtig: Wenn Du einen Mietvertrag hast (der nachvollziehbare Kosten ausweist und eine akzeptable Laufzeit hat (nicht länger als 3 Monate)), dann darfst Du auch Autos mit ausländischer Zulassung in der Schweiz fahren. So wurde es mir von einer Werkstatt in DE gesagt, dem ich mein Auto so lange geben musste, dass er mir aus schlechtem Gewissen ein Leihfahrzeug überliess. Wichtig: Du musst den Mietvertrag immer dabei haben! Ob Du die Miete tatsächlich zahlst, geht dann die Grenzwache nichts an.