Beiträge von iron2504

    Und sie müssen mir, wenn sie die Schlussrechnung aufmachen, immer noch Geld zurückzahlen, wenn sie mir das Auto nicht geben wollen.

    Das stimmt nicht....


    Auch musst Du keine Vermögenssteuer zahlen wenn Du das Fahrzeug kaufst oder finanzierst. Beim Kauf verlierst Du Vermögen, was zum Beispiel auf der Bank lag. Bei der Finanzierung wird um das versteuernde Vermögen zu ermitteln die Kreditverträge abgezogen.

    Es ist richtig das Privatleasing meist günstiger ist als eine Finanzierung mit Schlussrate. Es macht auch definitiv Sinn bei Personen die Vorsteuerziehen können können oder bei privat Personen die nur die Nutzung bezahlen wollen von dem Fahrzeug und es anschließen zurückgeben.

    Wer das Fahrzeug behalten will sollte komplett zahlen oder wenn das finanziell nicht geht die Anzahlung so hoch wie möglich und die Laufzeit so lang wie nötig. Wer die E-Auto Prämie in Dtl. als Anzahlung nutzen will, kann die auch über die Hausbank zwischenfinanzieren, dazu reicht meist der unterschriebenen Kaufvertrag und die letzten beiden Einkommensteuerbescheide.

    Und Mehr- oder Minderkilometer sind mir wirklich egal, Beschädigungen liegen in meiner Verantwortung.

    Ja, für Beschädigungen musst Du aufkommen, selbst wenn Du das Fahrzeug von der Leasing zum Kauf angeboten bekommst nach Ende der Laufzeit. Auch die Mehrkilometer werden definitiv abgerechnet. Denn es ist NICHT Dein Auto beim Leasing.

    Wir benutzen Leasing zur Finanzierung.

    Was soll denn das bringen?

    Was ist wenn Dir die Leasing das Auto am Ende nicht verkauft? Das muss sie nämlich nicht und wäre nicht das erste Mal... Außerdem würdest Du bei einer Finanzierung gleich Eigentümer des Fahrzeugs, also gibt es keinen Ärger bei Mehr- oder Minderkilometern oder Beschädigungen. Denn Du benutzt ja nicht das verbriefte Rückgaberecht.

    Die einzige Situation wo das Sinn machen würde wäre vielleicht wenn Du als Gewerbetreibender die Vorsteuer nicht auf einmal ziehen willst, da Du zu wenige Umsatzsteuer einnimmst, und diese auf die "Nutzungsmonate" verteilen willst.

    Beim Update auf Version 3.8 wird das Steuergerät (Diagnose Adresse 75) von den Software Versionen 0486, 0514, 0538, 0556 auf die Version 0716 gehoben (nur wenn ein Steuergerät mit der Version 0331 verbaut war bleibt es bei der Software). 0716 hat das Fehlverhalten mit der Meldung "Lebensdauer eingeschränkt", dies ist aber nur ein Softwarethema, mit der Batterie ist alles in Ordnung. Ein Reset wird hier temporär Abhilfe schaffen, denke ich. Dies ist aber nicht Teil der TPI! Wer den Fehler "Backup Batterie verbraucht" hat bzw. zusätzlich hat, muss wirklich zum Händler.

    Nur wenn die beiden Fehler:

    „B1916F2: Backup Batterie verbraucht“ und „B1916F4: Backup Batterie Lebensdauer eingeschränkt“


    Im Steuergerät vorhanden sind, wird die Batterie getauscht. Fehlt "F2" wird die Reperatur zurück gestellt bis eine neue Software verfügbar ist.