Beiträge von iron2504

    Auto ist gerade in der Werkstatt. Nun kam der Anruf das nichts gemacht wird, da es nur softwareseitig gelöst werden kann. Die Info hat die Werkstatt heute abgerufen und war seit 10.2.25 verfügbar. Also Skoda hat doch wirklich nicht mehr alle beisammen. Sie wollen sich im Mai melden, wenn sie neue Anweisungen erhalten. Trauerspiel.... Da werden die Endkunden besser informiert.

    Die Info, welche ich auch gegeben habe, ist seit 10.2.2025 nun mal verfügbar. Hattest Du den Termin vorher gemacht, konnte das der freundliche nicht wissen. Klar kann der freundliche jeden Tag alle TPIs lesen und das mit allen Terminen abgleichen die in der Zukunft liegen. Dann hätte er Dich am 10.2.2025 anrufen können und den Termin absagen können.

    Aber wie realistisch ist dieses Szenario bei vielleicht 30-50 Werkstattdurchgängen pro Tag. Will man das nur zwei Wochen im Voraus machen wären wir schon bei 300-500 Terminen die täglich gescheckt werden müssten, ob es was neues von Skoda gibt, was erfolgreichen Abschluss der Arbeiten verhindern würde.


    Also verkneif Dir solche Äußerungen wie "hat doch wirklich nicht mehr alle beisammen"!


    Ich bin mir sicher viele freundliche geben Ihr bestes... Für den Softwarefehler im Steuergerät kann zumindest keiner von denen was.

    In der CH ist es so, dass wenn die LWR bei der MFK / TÜV nicht funktioniert, dies zu einem nicht bestehen der Prüfung führt und der Mangel innerhalb von 14 Tagen behoben werden muss. Sonst werden die Kennzeichen eingezogen.

    Es besteht ein gewisse Relevanz -und mit genau der würde ich bei einer Rückabwicklung argumentieren.

    Ehrlich? Eine Leuchtweitenregelung ist nicht vorgeschrieben meines Erachtens, zumindest in Deutschland. Es gibt auch genügend Fahrzeuge die keine haben (Verstellung eventuell an den Scheinwerfern direkt, selbst das geht aber bauartbedingt nicht immer), bzw. eine manuelle Verstellung auch bei vooll LED Scheinwerfern z.b. Hyundai Staria, Skoda Fabia 4 und andere. Ich bin der Meinung, dass gesetzlich vorgeschrieben ist das die Scheinwerfer nicht blenden dürfen, wie hoch sie montiert seinen müssen (ausnahmen gibt es z.b. bei der Landwirtschaft) UND wie hell sie in 25 m Entfernung sein müssen. Die hier vorgeschriebenen 1 Lux sind aber ein Witz, selbst das Mondlich kommt schon auf 0,27 Lux.

    ja, das ist wirklich zu hoffen, denn momentan dürften einige mit Enyaqs durch die Gegend fahren, die gar nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen.....

    Da könnte man sich streiten. Die Scheinwerfer müssen in 25m bei einem Kraftfahrzeug 1 lux erreichen, sprich 1 lumen auf 1 m². 1Lumen entspricht dem Licht einer Kerze in einem Meter. Leg Deinen Kopf in 15cm Höhe und 25m von einen Enyaq entfernt... Wenn Du jetzt das Gefühl hast das die Scheinwerfer heller sind als eine Kerze, dann ist rein rechtlich alles in Ordnung. Die Geschwindigkeit musst Du natürlich an die Sichtverhältnisse anpassen. Bei zu hoch eingestellten Scheinwerfern sieht es ganz anders aus...

    Wichtige Info an alle CH Enyaq FahrerInnen: In der Schweiz gilt: Bei dreimaliger, vergeblicher Reparatur besteht gemäss Rechtssprechung ein Rückgaberecht, egal was im Vertrag steht.

    Das hat jetzt nicht was spezielles mit der Schweiz zu tun. Eine Wandlung ist auch in Deutschland möglich. Ob man sowas macht, muss jeder für sich selbst entscheiden, da gibt es genug Seiten im Internet die sich damit beschäftigen. Es ist im Prinzip eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aber glaubt jetzt nicht das ihr das Auto 1,5 Jahre gefahren habt und z.b. 50.000km über den Zeitraum und ihr bekommt jetzt alles Geld zurück und gut ist. Es wird eine Nutzungsentschädigung errechnet und von dem zu erstatteten Geld abgezogen.

    Ob die ausgefallene LWR das wert ist, weiß ich nicht. Ja, es ist ärgerlich gerade für die Fahrer die deswegen schon öfter in der Werkstatt waren und es muss auch so schnell wie nur möglich endgültig gelöst werden! Aber es ist auch Licht am Ende des Tunnels zu sehen, denke ich.