Wichtige Info an alle CH Enyaq FahrerInnen: In der Schweiz gilt: Bei dreimaliger, vergeblicher Reparatur besteht gemäss Rechtssprechung ein Rückgaberecht, egal was im Vertrag steht.
Das hat jetzt nicht was spezielles mit der Schweiz zu tun. Eine Wandlung ist auch in Deutschland möglich. Ob man sowas macht, muss jeder für sich selbst entscheiden, da gibt es genug Seiten im Internet die sich damit beschäftigen. Es ist im Prinzip eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aber glaubt jetzt nicht das ihr das Auto 1,5 Jahre gefahren habt und z.b. 50.000km über den Zeitraum und ihr bekommt jetzt alles Geld zurück und gut ist. Es wird eine Nutzungsentschädigung errechnet und von dem zu erstatteten Geld abgezogen.
Ob die ausgefallene LWR das wert ist, weiß ich nicht. Ja, es ist ärgerlich gerade für die Fahrer die deswegen schon öfter in der Werkstatt waren und es muss auch so schnell wie nur möglich endgültig gelöst werden! Aber es ist auch Licht am Ende des Tunnels zu sehen, denke ich.