In der CH ist es so, dass wenn die LWR bei der MFK / TÜV nicht funktioniert, dies zu einem nicht bestehen der Prüfung führt und der Mangel innerhalb von 14 Tagen behoben werden muss. Sonst werden die Kennzeichen eingezogen.
Es besteht ein gewisse Relevanz -und mit genau der würde ich bei einer Rückabwicklung argumentieren.
Ehrlich? Eine Leuchtweitenregelung ist nicht vorgeschrieben meines Erachtens, zumindest in Deutschland. Es gibt auch genügend Fahrzeuge die keine haben (Verstellung eventuell an den Scheinwerfern direkt, selbst das geht aber bauartbedingt nicht immer), bzw. eine manuelle Verstellung auch bei vooll LED Scheinwerfern z.b. Hyundai Staria, Skoda Fabia 4 und andere. Ich bin der Meinung, dass gesetzlich vorgeschrieben ist das die Scheinwerfer nicht blenden dürfen, wie hoch sie montiert seinen müssen (ausnahmen gibt es z.b. bei der Landwirtschaft) UND wie hell sie in 25 m Entfernung sein müssen. Die hier vorgeschriebenen 1 Lux sind aber ein Witz, selbst das Mondlich kommt schon auf 0,27 Lux.