Beiträge von SAXI

    , er hat die als Winterräder.

    Sehr gut aufgepasst. 😜

    Log1c Ich habe diese Felge auch in der glanzgedrehten Version und hatte anfangs die gleichen Bedenken. Der Händler, bei dem ich sie gekauft hat, konnte mich aber beruhigen und meinte, dass es nur Probleme gibt, wenn der Klarlack beschädigt wird.

    Ich habe mich dann pro Optik entschieden mit dem Hintergedanken, dass ich die Felgen immer noch schwarz lackieren kann, wenn sie nach fünf Jahren vergammelt aussehen.


    Bisher haben sie zwei Winter mit Schnee, Salz und Schneeketten problemlos überstanden.

    Und sind wir mal ehrlich, die schwarzen sehen einfach nicht so richtig gut scheiße aus.



    P.s.: Die Felgen sind eintragungsfrei und man kann die originalen Schrauben verwenden.

    Vielleicht sollte VW ein Pfandsystem für diese Teile einführen.

    Das Auto kostet den Händler 2000€ mehr und pro Transportsicherung bekommt er 1000€ wieder zurück.

    Was glaubt ihr, wie viele Transportsicherungen die an eurem Auto noch drin lassen würden. 🤣

    Ja ich hätte auch keine Idee, wo ich meinen Unterstellbock da sinnvoll einsetzen könnte

    Jede Stelle, die stabil genug ist, das Gewicht zu tragen ist dafür geeignet.

    Das könnte z.B. der Rahmen des Batteriekasten sein oder irgendwas an der Radaufhängung.

    Einen für genau diesen Anwendungsfall vorgesehenen Aufnahmepunkt gibt es ja nicht.


    Es geht beim Unterstellbock ja nicht darum, das Fahrzeug darauf mit vollem Gewicht abzulassen.

    Der ist ja nur für den -unwahrscheinlichen- Fehlerfall gedacht, um Dir Dein Leben oder Deine Gesundheit zu retten.

    Wenn dabei ein Schaden am Fahrzeug entsteht ist das doof, aber immer noch besser als ein Enyaq, der einem auf den Kopf fällt.

    Wer dieses finanzielle Risiko auch noch ausschließen möchte, muss 25€ pro Reifenwechsel investieren, dann trägt die Werkstatt sämtliche Risiken.

    Da Garantie ja eine freiwillige Leistung ist, kann der Garantiegeber auch die Bedingungen (relativ) frei definieren.

    Von daher dürfte man dem wenig entgegen bringen, falls eine beliebige Leistung aufgrund Fahrwerksänderung abgelehnt wird.

    Wie das Ganze in der Praxis gehandhabt wird, ist vermutlich sehr stark von der Werkstatt abhängig. Wenn die dem Garantiegeber nichts über das Fahrwerk erzählt, dann wird es auch keine Ablehnung geben. Wenn's aber Korinthenkacker sind, kannst Du hinten runter fallen.

    In ersten Jahr bist Du noch ziemlich sicher, da der Hersteller dir beweisen muss dass das Fahrwerk Ursache des Schadens ist, danach kann es schwieriger werden. Stichwort: Beweislastumkehr.