Voraussetzung: Öffentlich zb von der Stadt betriebener Parkraum auf dem zb wegen einer Parkzone eine Parkgebühr besteht oder die Parkplätze alle mit dem Zusatzschild „mit Parkschein“ ausgerüstet sind.
Wenn dann diese Beschilderung für 2 Parkplätze wie folgt ausgeschildert sind, dann gilt genau das was dort steht. Parken erlaubt (blaues Schild), nur für E-Autos mit E-Kennzeichen (1. Zusatsschild Auto mit Stecker), nur während des Ladevorgangs (2. Zusatzschild) und von 8-18h Max 4h mit Parkscheibe (3. Zusatzschild).
Essen hatte auf seinen Ladeplätzen ursprünglich nur die beiden oberen Schilder aufgestellt. Irgendwann 2023 haben sie dann die die Ausnahme zurückgenommen, dass E-Autos im öffentlichen Raum grundsätzlich keine Parkgebühren bezahlen müssen. Die Folge war, dass E-Autos einfach Ladeplätze ohne zu laden blockiert haben, da das Parken für E-Autos dort aufgrund der Beschilderung immer noch kostenlos war. Aus diesem Grund hat die Stadt dann die beiden untern Zusatzschilder montiert.
Solange bei der oberen Beschilderung kein Zusatzschild „mit Parkschein“ aufweist, dann benötigt man auch keinen Parkschein.
Anders ist das oft bei privaten Parkplätzen. Da sind dann ja teilweise große Tafeln mit AGBs und wenn die sagen, ladende E-Autos müssen auch bezahlen, dann müssen die auch bezahlen.