Händler stellt sich quer, bitte um Hilfe

  • Ah, jetzt verstehe ich es.


    Dann Beweise sichern und Fristen setzen. Wenn es dann beim dritten Nachbesserungsversuch nicht behoben wird dann Ersatzvornahme (Behebung zu ihren Kosten in einer anderen Werkstatt). Oder Schadenersatz oder Rückabwicklung.


    (Freundlich) Druck machen.

    Als Fahrer eines Ioniq Plug-in vor fast 8 Jahren auf den E-Geschmack gekommen.


    Seit 30.07 den 85x in Stahl-Grau mit Maxx inkl. Bel. Sitze, AHK, Pano, Gepäcknetz.

  • Seit wann hast du das Fahrzeug?

    Seit Ende Februar.


    TPI gibt es zu #1 + #2,3. (das meinte ich mit Erwin Vorgangsnummer, TPI steht weiter unten im Dokument) Problem ist, dass drin steht "Kundenaussage muss nachvollziehbar sein" und sie sagen werde

    Wenn es dann beim dritten Nachbesserungsversuch nicht behoben wird dann Ersatzvornahme (Behebung zu ihren Kosten in einer anderen Werkstatt). Oder Schadenersatz oder Rückabwicklung.

    Klingt als ob ich da einen Anwalt brauchen werde. Oder hat das auch sonst Aussicht auf Erfolg?


    Sicher das es drei Versuche sind? Beim ADAC steht 2, evtl sogar nur einer.

  • Na ja, prinzipiell geht alles ohne Anwalt. Die drei Nachbesserungen würde ich erstmal ohne einfordern und dann dokumentieren und dann auf einen Anwalt zugehen.


    Es gibt keine rechtlich festgelegte Anzahl an Versuchen. 3 Nachbesserungen sehen die meisten Gerichte jedoch als absolut ausreichend an.

    Als Fahrer eines Ioniq Plug-in vor fast 8 Jahren auf den E-Geschmack gekommen.


    Seit 30.07 den 85x in Stahl-Grau mit Maxx inkl. Bel. Sitze, AHK, Pano, Gepäcknetz.

  • Das geht ohne Anwalt. Sachlich alles aufschreiben keine persönlichen Gründe oder ähnliches. Beweise als Videomaterial sichern und zur Verfügung stellen. Alles per Einschreiben zustellen.

    Der Verkäufer ist in der Beweispflicht, dir nachzuweisen, dass der Fehler beim kauf noch nicht exestiert hat. Das ist unmöglich. Du musst nur jetzt schnell sein, die Beweislastumkehr war mal nach 6 Monaten ab kauf vorbei, ob es sich geändert hat weiß ich nicht.

  • Toll wäre es, wenn du beweise für die Fehler hast, also Foto´s oder Videos, durch die Beifahrer.


    Gibt es im ErWin Vorgangsnummern, dann den Händler drauf verweisen und keinen Blödsinn von SW Updates erzählen!


    Dann würde ich ein Großes Update auf die 3.8 bestehen, damit sollen ja auch 'Fehlverhalten, oder Meldungen' verschwinden.


    GPS-Thema: ist die Antenne, bzw. der Stecker unterm Dach, auch bekannt von anderen Modellen und die haben die Gleiche Hardware verbaut.


    Das wichtigste Thema ist der E-Call, das ist ein TÜV Relevantes Thema und bei einer Fehlfunktion theoretisch ' ein erlöschen der Betriebserlaubnis'.

    Da würde ich den Berater festnageln und mit ggf den Geschäftsführer kommen lassen und ihm einmal und bestimmend drohen, da es ja für alle Fehler auch TPI´s gibt.


    Und vor dem GF auch das Thema mit einem RA (Rechtsanwalt) ansprechen, wenn er das unbedingt so haben will, zur Weiteren Bearbeitung in seinem Autohaus.

    Gruß PdP

  • Danke!


    Ich denke Beweislastumkehr ist inzwischen erst nach 12 Monaten. Aber bin ich da nicht auch sicher, wenn ich belegen kann, dass Fehler schon aufgetreten sind?


    Beweise sammle ich fleißig mit Datum.


    Der Serviceberater hatte interessanterweise die Vorstellung, dass relevant ist, was ich vor Ort an Fehlern vorführen kann (denn sonst zahlt Skoda die Reperatur nicht oder so). Aber da es ja Gewährleistung und nicht Garantie ist, um die es hier geht, sollte doch auch reichen, was ich durch Zeugen beweisen kann, oder?


    Update auf 3.8 hat er direkt angeboten. Ich bin da offengesagt nicht so hoffnungsvoll. Liste der Änderungen zu diesem Update ist ja schon sehr kurz.


    GPS: Interessant! Hast du dazu eine TPI oder irdendeine Referenz? Von meinem Verständnis von GPS hätte ich gedacht, dass bei einem Problem in der Antenne die Position höchstens 100m daneben liegt, oder das Signal komplett weg ist. Oder nimmt das Navi eine Standardposition, wenn das Signal fehlt?


    Oh, ich wusste nicht, dass der E-Call TÜV-Relevant ist, Danke! Ich habe glücklicherweise ein Foto gemacht, als es nicht ging. Habt ihr Erfahrungen damit, ob ein einmaliger Ausfall schon reicht? Auf jeden Fall passt es zu dem Schiebedach das nicht reagiert. Beides ist Teil von Problemen mit einem Modul und für beides gibt es die gleiche TPI.


    Das Auto ist gerade beim Händler. Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Wenn der E-Call nur einmalig war, dann würde ich da kein Fass aufmachen.

    Das Angebot für das Softwareupdate auf jeden Fall annehmen. Sonst heißt es im nachgang, dass du Hilfe ablehnst.

    Mach deinem Servicetypen klar, das du dich weder im Rahmen einer Kulanz noch in der Garantie bewegst sondern ein Sachmängel vorliegt. Das sind 3 paar verschiedene Schuhe. Wie er das Verrechnet ist sein Bier, er ist verpflichtet den Sachmängel kostenfrei zu beseitigen. Wichtig ist, wenn du alle Beweise hast, dass du alles Schriftlich und mit Fristsetzung einreichst. Eine Andeutung auf Wandlung bei nichteinhalten kann nicht schaden und bewirkt Wunder.

    Beim Emailkontakt und Schriftverkehr ist es von Vorteil den Begriff Sachmangel zu verwenden, auf keinen Fall Reparatur, und den Verkäufer in cc zu setzen denn je mehr Personen davon Wind bekommen desto mehr Druck machst du dem Serviceberater. Wandlung lesen Verkäufer überhaupt nicht gerne ;)


    Du brauchst auch kein schlechtes Gewissen haben, du hast ein Recht auf ein mangelfreies Auto, für das du viel Geld bezahlt hast.


    Drücke dir die Daumen

  • Danke 86er! Ich gehe davon aus, dass es sehr wichtig ist, die richtigen Stichwörter zu kennen (was ich nun tue).


    Schlechtes Gewissen habe ich bei diesem Laden ganz bestimmt nicht.

    Das Desaster ging eigentlich los, als ich den Kaufvertrag unterschrieben hatte. Ab dann war der Verkäufer kaum noch erreichbar.


    Als ich dann zum Abholen da war, haben sie mir noch schnell einen Zettel zum unterschrieben vorgelegt: Meine Zustimmung, dass ich freiwillig auf das zweite Jahr Gewährleistung verzichte. Habe ich natürlich nicht unterschrieben. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben, das Auto bezahlt und fertig zum Losfahren ist, ist einfach der falsche Zeitpunkt. Finde ich auch echt unprofessionell mir sowas vorzulegen erstens ohne zu sagen was es ist, zweitens nachdem der Kauf tatsächlich schon geregelt ist.

    Auf dem Heimweg hat mich dann jemand angerufen und versucht einzuschüchtern. Dass es ja so gar nicht ginge und das ich doch klagen solle aber verlieren werde.


    Im Anbetracht der vielen Mängel hat das echt einen deutlichen Beigeschmack.

  • christian h Welches 2. Jahr Gewährleistung?

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