Wenn das Ende der Gefahrenstrecke eindeutig ist---das sollte z.b. bei Bahnübergängen, Ampeln oder Kurven der Fall sein----muss eine ausreichende VZE das auch korrekt interpretieren können.
Da gibt es m.E. keine Ausrede....
Wo genau Bahnübergänge, Ampeln oder Kurven sind, sollte über eine Festdatenbank ausreichend feststellbar sein.
Genau, die Here Datenbank sollte das kennen. Ich wüsste nicht, dass es eine zweite Datenbank für diese Sonderfälle „Geschwindigkeitsbeschränkung an Gefahrenstellen“ eine Spezialdatenbank gibt. Halte ich auch für unsinnig.