Geschäftsleasing, Besteuerung und Preisanpassung während der Lieferzeit

  • Hallo!


    Sind hier Dienstwagennutzer Vertreten die sich, wie ich, mit dem Thema Leasingrate, Bruttolistenneupreis bzgl. Besteuerung und Preisanpassungen während der Lieferzeit beschäftigen?

    Octavia RS Diesel

    Octavia RS Benziner

    Octavia RS iV

    Bald Enyaq 80 mit Ausstattungspaket MAXX inkl. Diebstahlwarnanlage

    (Alarmanlage um die Versicherungsbeiträge des Firmenfahrzeugpools gering zu halten)

  • Mein größtes Problem ist gerade evtl. kommende Preisanpassunge einzukalkulieren damit das gelieferte Fahrzeug unter den 60.000€ bleibt.

    Der Händler ist da wenig bis gar nicht hilfreich.

    Eine Sparmaßnahme wäre noch die Wärmepumpe.

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  • Froschf...gruen

    Hat den Titel des Themas von „Geschäftsleasing“ zu „Geschäftsleasing, Besteuerung und Preisanpassung während der Lieferzeit“ geändert.
  • Eine Sparmaßnahme wäre noch die Wärmepumpe.

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    beispielsweise:






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    Viel Erfolg :thumbup:

  • Mein größtes Problem ist gerade evtl. kommende Preisanpassunge einzukalkulieren damit das gelieferte Fahrzeug unter den 60.000€ bleibt.

    Der Händler ist da wenig bis gar nicht hilfreich.

    Eine Sparmaßnahme wäre noch die Wärmepumpe.

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    Für bestellte Fahrzeuge gibt es Bestands-/Preisschutz. Solltest du dein Fahrzeug also wie bestellt bekommen und bei Bestelltung unter 60k€ gewesen sein, dann wird das auch kein Problem.

  • Für bestellte Fahrzeuge gibt es Bestands-/Preisschutz. Solltest du dein Fahrzeug also wie bestellt bekommen und bei Bestelltung unter 60k€ gewesen sein, dann wird das auch kein Problem.

    Das ist nicht korrekt! Für eine Versteuerung gilt der Listenpreis bei Erstzulassung, nicht bei Bestellung. Inwieweit ein abweichender Preis von der Leasing-Firma ausgewiesen wird, von der Buchhaltung verrechnet wird, oder von einem Betriebsprüfer angemeckert wird, steht auf einem anderen Blatt.


    Nachzulesen im EStG §6, Satz 4: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Zoidberg_ ()

  • Doch, ist korrekt. Für die Versteuerung gilt der Listenpreis der für das Fahrzeug berechnet wird. Und das ist der, für den man das Fahrzeug bestellt hat.

    Denn wie bereits geschrieben, haben bestehende Bestellungen Preisschutz.

  • Doch, ist korrekt. Für die Versteuerung gilt der Listenpreis der für das Fahrzeug berechnet wird. Und das ist der, für den man das Fahrzeug bestellt hat.

    Denn wie bereits geschrieben, haben bestehende Bestellungen Preisschutz.

    Bitte meine Ergänzung lesen: Das EStG ist da eindeutig. Das mag in der Praxis anders gelebt werden, die Gesetzeslage ist eindeutig.

  • Ja, generell gebe ich dir recht, das Enyaq Thema ist aber auch wieder ein Spezialfall. So wie man ihn vor einem Jahr bestellen konnte gibt es ihn derzeit mit Paketstruktur etc ja gar nicht mehr. Sprich die BLP sind nicht vergleichbar. Daher gehe ich davon aus, dass das Finanzamt in dem Fall den histotischen BLP akzeptieren würde. Wenn über die Skoda Leasing geleast, dann kommt aber auch immer ein Schreiben mit dem anzusetzenden BLP mit.

  • Dazu gibt es doch schon Threads hier im Forum.

    Ergebnis: BLP bei Erstzulassung. Nicht der Bestellpreis. Eventuelle Preiserhöhungen während der Bestellfrist sind da eben nicht egal. Das ist bei den derzeitigen Lieferfristen leider das Pech des Bestellers. Ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass sich Skoda Leasing auf Spielchen einlässt, um den „Finanzamtspreis“ zu drücken. Sowas würde sich rumsprechen… bis zum Finanzamt.

    Und da ist der Enyaq kein Spezialfall. Lieferfristen von 12-18 Monaten bieten auch manche Verbrenner, und viele Hybride. Helfen wird da nur, bi heutiger Bestellung deutlich unter den 60‘000€ zu bleiben. Oder die Kröte der nicht ermäßigten Besteuerung zu schlucken.

    Es wäre auch ungerecht denen gegenüber, die nicht das Pech einer Ausstattungsänderung haben, sondern wo sich schlichtweg der Preis des Fahrzeuges erhöht.

    Hätte ich das „Dienstwagenprivileg“, würde ich -wollte ich bei 59’995€ Bestellpreis bleiben- mich beim Finanzamt erkundigen, und den positiven Bescheid schriftlich verlangen. Das wäre der einzig -halbwegs- sichere Weg, und nicht: Ich kann doch nicht dafür, dass das Auto teurer wird. Das FA kann das auch nicht. Die müssen sich an das EStG halten.

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