die bauartbedingt mit weniger als 100km/h zugelassen sind
Das Regelt §30a
§30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors.
(2) Anhänger müssen (!!!) für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein.
Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.