EnyaQ mit passendem Caravan - Ideen sind willkommen

  • die bauartbedingt mit weniger als 100km/h zugelassen sind

    Das Regelt §30a

    §30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors.


    (2) Anhänger müssen (!!!) für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein.

    Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.

    Ehemals 80er Sportline-Fahrer, jetzt nur noch Gastleser.

  • Hatte ich deinen Punkt 2 nicht im Beitrag davor beschrieben?

    Neuere Anhänger müssen für mindestens 100km/h ausgelegt sein......


    In deinem ersten Satz (Absatz 3 §30a STVZO) geht es ausschließlich um Kraftfahrzeuge. Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

    Einmal editiert, zuletzt von enopol ()

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