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  • Das gilt für die Werksgarantie.

    Eine Garantieverlängerung ist eine andere Baustelle, auch die „originale“ Verlängerung. Ebenso Kulanz. Da diktiert Škoda die Bedingungen.

    Und da der CO2-Wechsel erst nach 4 Jahren ansteht, ist es eben NICHT im Rahmen der Werksgarantie.

    Da gibt es schon Unterschiede.

    Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

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    ME 3 seit 16.09.2022

  • Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).

    Genau so habe ich die Artikel z.B. beim ADAC auch verstanden. Im Grunde wird durch die EU die Vertragsfreiheit in diesem Punkt zum Schutze der Verbraucher gestärkt. Gerade in Bezug auf vorbereitete Verträge und AGBs, die man ja nur akzeptieren oder lassen kann.


    Vermutlich kann man nur bei frei ausgehandelten Verträgen davon ausgehen, aber dann muss das wiklich auch frei ausgehandelt sein und darf nicht auf Mustervorlagen beruhen. Bei Streitigkeiten landet man dann aber automatisch vor Gericht und da kann man dann aushandeln, wie frei die Gestaltung der Verträge wirklich war. So kenne ich das in anderen Bereichen, ist aber jetzt auch nur eine Vermutung.

  • Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).

    Wenn Du eine Garantieverlängerung abschließt, dann definiert der Geber die Bedingungen. Lies Dir mal den Vertrag durch, wenn du eine abgeschlossen hast.

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  • GiMichael ja, genau das war der Sinn der Verordnung. Dennoch fahre ich immer zur Skoda-Werkstatt. A) Weil die gut sind, faire Preise machen und mein Vertrauen haben. B) Wegen der Kulanz. Die habe ich beim Octavia in den Jahren 2 - 3 öfters in Anspruch genommen. Und alles, was Skoda nicht zahlte, hat meist sogar meine Werkstatt draufgelegt. Und mein Enyaq feiert ja im nächsten Monat seinen 2. Geburtstag und der ist alles andere als fehlerfrei, auch wenn ich insgesamt mit dem Enyaq sehr zufrieden bin und ihn extrem gerne fahre.

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  • Wenn Du eine Garantieverlängerung abschließt, dann definiert der Geber die Bedingungen. Lies Dir mal den Vertrag durch, wenn du eine abgeschlossen hast.

    Was aber nicht bedeuten muss, dass der Vertrag in diesem Punkt rechtswirksam ist. Hier steht das allgemeine Recht höher als das individuelle Vertragsrecht. UND erläutere mir mal, wo der rechtliche Unterschied zwischen der Garantie (am Anfang des Autolebens) und der Anschlussgarantie ist. Die sogenannte Werksgarantie ist völlig freiwillig! Lediglich die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist gesetzlich verpflichtend.

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  • Eine Anschlussgarantie ist immer eine Form von Versicherung. (Im Grunde genommen eine Gebrauchtwagengarantie, heißt nur Anschlußgarantie.)

    Die Verlängerung der "Werksgarantie" ist eben nur ein Gruppenvertrag, den Škoda abschließt. Und da diktiert der Geber, welche Bedingungen gelten. Das ist eine Versicherung.

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  • Ulf007 Du musst wohl immer das letzte Wort haben und lässt Dich nicht belehren überzeugen. Schade.


    Hier mein letzter Kommentar zu diesem Thema:


    Auch für die Anschlussgarantien der Fahrzeughersteller gilt, dass diese nicht unter dem Vorbehalt der Wartung in der Vertragswerkstatt stehen dürfen. Für diese Wahlfreiheit sprach der Bundesgerichtshof 2011 ein Urteil (Az. VIIOI ZR 293/10): Der Garantiegeber haftet. Es sei denn, der Schaden ist auf eine unsachgemäße Wartung zurückzuführen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Langstreckenfahrer ()

  • Langstreckenfahrer Danke für die Info. War für mich neu und interessant. Ansonsten, ich lese nicht mehr alles und jeden hier. Ist eh sinnlos, dafür gibt es die blauen Balken.


    Ob man dann zu Skoda fährt, kann ja zum Glück jeder für sich entscheiden. Wichtig finde ich, die Rahmenbdingungen sicher zu kennen, um auf dieser eine Entscheidung zu treffen und sich nicht auf Fakes zu verlassen. Die Entscheidung kann ja wegen anderer Faktoren ganz anders sein. Warum nicht.


    Ansonsten, ich fahre auch zu Skoda und für die Scheibe zu Carglass. Ist die Vorgabe meines Arbeitgebers und da er alles bezahlt, darf er auch bestimmen, wo er es gemacht haben will. Ob ich da theoretisch Freiheitsgrad hätte, ist mir dann egal. Ich muss beruflich viel fahren, dafür darf ich das Auto privat nutzen und es wird für alles gesorgt. Was will ich mehr.

    2 Mal editiert, zuletzt von GiMichael ()

  • Und alle die auf Infos zum Update warten...tja, da seid ihr nicht alleine

    =O ;(

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