Dienstwagen: Abrechnung mit dem Arbeitgeber

  • Ob der PV Überschuß nun wirklich ins Auto fliesst, oder aber in die Spülmaschine, den Gefrierschrank, die Lüftungsanlage im Haus, ...

    So genau sieht man das den Elektronen nun wirklich nicht an.


    Denke irgendwann wird es ein Urteil dazu geben und dann haben wir alle Klarheit ;)


    P.S: Also bei unserem Enyaq geht der PV Überschuß ohne Umwege ins angeschlossene Auto - ist der kürzeste Weg für die Elektronen. :love:

  • Muss man sich überhaupt über Strom der PV-Anlage ins Firmenfahrzeug Gedanken machen?

    Theoretisch ja, praktisch nicht...


    Auch ich habe eine PV-Anlage. Allerdings ist die WB so programmiert, dass sie nur zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zum Niedrigtarif lädt, dieser ist auch als Basis der Abrechnung hinterlegt. Wenn am Wochenende mal die Sonne scheint, lade ich natürlich auch mal PV-Strom ins Auto, den ich dann sozusagen anstatt für 12,35 Cent an den Netzbetreiber für 24,85 Cent an den Arbeitgeber "verkaufe". Gezählt wird das aber als (umsatzsteuerpflichtige) Entnahme, diese wird in der EÜR der PV-Anlage zu 20 Cent netto / 23,8 Cent brutto berücksichtigt. Da mache ich also pro geladener PV-Kilowattstunde 1,05 Cent "Gewinn".


    Zum Glück erfasst die WB nicht, wann wirklich geladen wurde. In den Reports an den AG (die ja auch das Finanzamt bei der Steuerprüfung des AG zu gesicht bekommt) wird nur erfasst, wann der Stecker eingesteckt, wann er abgestöpselt wurde und wie viele Kilowattstunden in dieser Zeit geladen wurden.


    So richtig interessant wird das erst, wenn meine Frau auch auf BEV umsteigt. Dann kommt auch eine zweite, intelligentere Wallbox (Zappi oder Open WB) und der PV-Strom bleibt meiner Frau vorbehalten. Spätestens dann wird auch die PV-Anlage auf Liebhaberei umgestellt...

  • So richtig interessant wird das erst, wenn meine Frau auch auf BEV umsteigt. Dann kommt auch eine zweite, intelligentere Wallbox (Zappi oder Open WB) und der PV-Strom bleibt meiner Frau vorbehalten. Spätestens dann wird auch die PV-Anlage auf Liebhaberei umgestellt...

    Was meinst du mit Liebhaberei? EUR oder KUR? Eine noch nicht abgeschriebene PV bei der EUR auf Liebhaberei umzustellen kann im schlimmsten Falle zur Rückabwicklung der bisherigen Abschreibungen führen :( und KUR frühestens nach 5 besser noch nach 6 Jahren sonst ist die Erstattung der USt der Anschaffung auch zurückzuzahlen.

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  • Was meinst du mit Liebhaberei? EUR oder KUR? Eine noch nicht abgeschriebene PV bei der EUR auf Liebhaberei umzustellen kann im schlimmsten Falle zur Rückabwicklung der bisherigen Abschreibungen führen :(

    What??? Davon stand im neulich erhaltenen Infoblatt des Finanzamts aber nichts...


    Dann lass ich es weiterlaufen, bis die Anlage vollständig abgeschrieben ist. Bislang halten sich Gewinne und Kosten (inkl. Zinsen und Abschreibung) in der EÜR in etwa die Waage. So viel Arbeit ist das Eintippen der aktuellen Werte in die EÜR nun auch wieder nicht.

  • What??? Davon stand im neulich erhaltenen Infoblatt des Finanzamts aber nichts...


    Dann lass ich es weiterlaufen, bis die Anlage vollständig abgeschrieben ist. Bislang halten sich Gewinne und Kosten (inkl. Zinsen und Abschreibung) in der EÜR in etwa die Waage. So viel Arbeit ist das Eintippen der aktuellen Werte in die EÜR nun auch wieder nicht.

    https://gansen-grohe-lenzen.de…erlich-aberkennen-lassen/

    Betreiber entsprechender Anlagen können bei ihrem Finanzamt schriftlich beantragen, dass ihre Anlage in allen offenen (änderbaren) Veranlagungszeiträumen als Liebhabereibetrieb eingestuft wird. Die Ämter sollen dann aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Gewinne und Verluste sind dann rückwirkend steuerlich abzuerkennen, soweit die Einkommensteuerbescheide verfahrensrechtlich noch änderbar sind (z.B. aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung oder einer Vorläufigkeit). Für künftige Steuerjahre muss der Betreiber dann keine Anlage EÜR mehr abgeben.


    D.h. wenn deine Steuerbescheide nicht mehr vorläufig sind tut's auch rückwärts nicht mehr weh.


    https://www.steuernetz.de/lexi…raeftiger-steuerbescheide

    Nur bis zum Ende der Festsetzungsfrist dürfen bestandskräftige Steuerbescheide geändert bzw. Steuerbescheide überhaupt noch verschickt werden. Die Festsetzungsfrist (Verjährungsfrist) beträgt gemäß § 169 AO im Normalfall 4 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 und bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).


    Sie geben Ihre Steuererklärung 2015 im Jahr 2016 ab. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des 31.12.2016 und endet vier Jahre später mit Ablauf des 31.12.2020.

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